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Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
1968 |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
ca. 26.000 ( entspricht 1% der erwerbstätigen Bevölkerung) |
Frauenanteil |
keine offizielle Statistik |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
623 (die vier größten sind Adecco, Manpower, Randstad, Temp-Team) |
Umsatz der Branche |
ca. 377 Mio. Euro |
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
31% Industrie / 31% Gesundheitswesen / 28 % Administrativer Bereich / 5 % Catering / 2 % Verkauf und Ausstellung / 3 % Sonstiges |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
nicht erforderlich; nur im Bereich Transport und Gesundheitswesen gibt es spezielle Vorschriften für die Personaldienstleister z.B. brauchen Krankenschwestern ein Gesundheitszeugnis |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
Angestellter des Verleihers |
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
entspricht der eines Regelarbeitnehmers |
Arbeitsentgelt |
nicht am Gehalt eines Regelarbeitnehmers orientiert; differenziert durch die Vielzahl an verschiedenen Tarifverträgen in den unterschiedlichen Branchen; die Gewerkschaften sind darum bemüht, gleichen Lohn wie die Stammarbeitnehmer einzuführen |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
Branchenregelungen |
maximale Überlassungsdauer |
unbegrenzt |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
keine speziellen Gesetze, Lohn und Arbeitsbedingungen werden durch Tarifverträge festgelegt, seit Herbst 2007 ist die Wartezeit für den Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen verkürzt, so musste bspw. ein Leiharbeitnehmer mind. 9 Monate den selben Job haben um einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu erhalten, nunmehr sind es 1443 h innerhalb von 3 Jahren |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
bei gefährlichen Tätigkeiten, im Falle eines Streiks im Entleihbetrieb |
Informationspflicht bezügl. Arbeitssicherheit |
Verleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu: - Anweisungen, die für Gesundheit und Sicherheit erforderlich sind - berufliche Fähigkeiten - Gefahren des Arbeitsplatzes |
Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen |
im Allgemeinen enthalten die Tarifverträge keine Formvorgaben für Arbeitsverträge |
Arbeitnehmervertretung |
keine speziell für Leiharbeitnehmer; sie haben die Möglichkeit, den Branchengewerkschaften in die sie überlassen sind beizutreten, dann haben sie alle Rechte, die auch Stammarbeitnehmer haben; ca. 50 % sind organisiert; die Nichtorganisierten haben nur den Schutz des einfachen Vertragsrechts, das keine Regelungen zu Verleih, Kündigung, Weiterbildung oder Sozialversicherung enthält |
Tarifverträge |
80 % der Branche sind durch unterschiedliche Tarifverträge abgesichert |
letzte Aktualisierung: 26.02.2010