Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
1993 |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
ca. 63.000 |
Frauenanteil |
80% |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
10 internationale Unternehmen in Schweden tätig |
Umsatz der Branche |
ca. 1,56 Mrd. Euro |
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
74% Dienstleistung / 22% Industrie / 4% Gesundheitswesen |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
ist nicht zwingend erforderlich kann aber freiwillig beantragt werden, für die Mitgliedschaft in der schwedischen Arbeitgebervereinigung der Personalagenturen muss die Erlaubnis zu Arbeitnehmerüberlassung erteilt worden sein |
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung |
Tarifbindung, Teilnahme mind. einer Führungskraft an einer weiterführenden Fortbildungsveranstaltung der schwedischen Arbeitgebervereinigung der Zeitarbeitsunternehmen, einschlägiges Konzept zur Gleichbehandlung, etc. |
Erlaubniserteilende Behörde |
Almega AB Box 16105, S-10322 Stockholm Telefon: +46 8 762 68 97 Homepage: www.almega.se |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
Angestellter des Verleihers |
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
entspricht der eines Regelarbeitnehmers |
Arbeitsentgelt |
im Tarifvertrag für Arbeiter wurde die Gleichbezahlung von Leiharbeitnehmern und Stammpersonal vereinbart; im Tarifvertrag für Angestellte und Akademiker gibt es eine solche Regelung nicht, hier gelten Individualvereinbarung bzgl. des Arbeitsentgelts |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
Branchenregelungen durch Tarifverträge |
maximale Überlassungsdauer |
unbegrenzt |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
Gesetz über private Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteverleih, bei dessen Nichteinhaltung drohen Strafen und der Verlust der Erlaubnis |
Auflagen für Personaldienstleister |
Leiharbeitnehmer dürfen nicht daran gehindert werden, eine Beschäftigung bei dem Entleiher aufzunehmen, ein Leiharbeitnehmern darf nicht vor Ablauf von sechs Monaten an seinen früheren Arbeitgeber verliehen werden, für die die Zuweisung eines Arbeitsplatzes darf vom Leiharbeitnehmer kein Entgelt verlangt werden; ausländische Personaldienstleister müssen den schwedischen Tarifvertrag anwenden |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
im Falle eines Streiks, eindeutige Regelung dazu enthält nur der Tarifvertrag für Arbeiter, es gibt aber eine Übereinkunft aller Gewerkschaften, dass an bestreikte Unternehmen nicht verliehen wird; bei gefährlichen Tätigkeiten |
Informationspflicht bezügl. Arbeitssicherheit |
Entleiher muss Leiharbeitnehmer nicht über Sicherheitsrisiken informieren |
Arbeitsvertrag |
falls nichts anderes vereinbart, so gilt der Arbeitsvertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Leiharbeitnehmer als unbefristet; der Tarifvertrag für Arbeiter besagt, dass eine Befristung die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten darf, allerdings dann auf zwölf Monate verlängert werden kann, wenn die örtliche Gewerkschaftsvertretung zugestimmt hat |
Arbeitnehmervertretung |
bzgl. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverboten haben Leiharbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten im Entleihbetrieb wie das Stammpersonal; Leiharbeitnehmer haben eine eigene Vertretung beim Verleiher, diese darf auch im Entleihbetrieb tätig werden; die Vertretung des Stammpersonals im Entleihbetrieb darf nicht für die Leiharbeitnehmer tätig werden |
Arbeitnehmervereinigung |
es gibt keine Gewerkschaft speziell für die Zeitarbeit aber die bestehenden Gewerkschaften decken die Branche mit ab, in den Tarifverhandlungen wurden die Arbeiter von dem schwedische Gewerkschaftsbund und die Angestellten von der Unionen, ein Gewerkschaftsverband für Angestellte mit ca. 500.000 Mitgliedern vertreten, für die Akademiker verhandelte der schwedische Verband der Ingenieure |
Arbeitgebervereinigung |
die Arbeitgebervereinigung der Personaldienstleister in Schweden ist ein Tochterverband der Almega Gruppe und hat 450 Mitglieder |
Tarifverträge |
aktuell gibt es zwei national geltende Tarifverträge, einer für Arbeiter und einer für Angestellte und Akademiker, beide wurden von dem Arbeitgeberverband schwedischer Personaldienstleister geschlossen; ferner wurden Regional- und Branchentarifverträge geschlossen |
letzte Aktualisierung: 26.05.2010