Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
2004 |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
ca. 22.400 |
Frauenanteil |
ca. 40% |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
400 |
Umsatz der Branche |
keine offizielle Statistik |
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
Autoindustrie und Elektrotechnik; fast alle Leiharbeitnehmer werden als Arbeiter beschäftigt, die Hälfte aller Leiharbeitnehmer werden als ungelernte Hilfskräfte beschäftigt |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
ist zwingend erforderlich, muss nach 5 Jahren erneuert werden |
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung |
geregelt in Nr. 5/2004 des Arbeitsgesetzbuches; Antragsteller muss über einen Schulabschluss verfügen und darf nicht vorbestraft sein; Entrichtung einer Gebühr von 3.000 SKK ( ca. 80 Euro); bei Gesetzesverstößen kann die Erlaubnis entzogen werden oder eine Strafe von 1.000.000 SKK (ca. 33.200 EUR) auferlegt werden |
Erlaubniserteilende Behörde |
Ministerstvo práce, sociálnych vecí a rodiny slovenskej republiky ( Zentrale für Arbeit, soziale Angelegenheiten und Familie ) Spitalska 4-6, SK-81643 Bratislava Homepage: www.employment.gov.sk |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
Angestellter des Verleihers |
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
entspricht der eines Regelarbeitnehmers |
Arbeitsentgelt |
muss nach den ersten drei Monaten dem eines Stammarbeitnehmers entsprechen |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
308 Euro mtl. |
Mindeststundenlohn |
1,77 Euro |
maximale Überlassungsdauer |
unbegrenzt |
durchschnittliche Überlassungsdauer |
die rglm. Überlassungsdauer reicht von wenigen Monaten bis zu einem Jahr; die Durchschnittslänge des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Zeitarbeitsunternehmen beträgt weniger als sechs Monate |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
Nr. 5/2004 und Nr. 311/2001 des Arbeitsgesetzbuches regeln die Arbeitnehmerüberlassung; es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, Leiharbeitnehmer müssen wie vergleichbare Stammarbeitnehmer im Entleihunternehmen behandelt werden, sie müssen Zugang zu Sozialstätten und die gleichen Bildungschancen erhalten, Abweichungen bei der Lohnhöhe sind nur in den ersten drei Monaten erlaubt; Entleiher haben die Leiharbeitnehmer über freie Stellen in ihrem Unternehmen zu unterrichten |
Auflagen für Personaldienstleister |
es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
bei gefährlichen Tätigkeiten |
Tarifverträge |
keine |
Arbeitnehmervertretung |
Leiharbeitnehmer haben die Möglichkeit im Zeitarbeitsunternehmen einen Betriebsrat zu gründen oder einer Gewerkschaft beizutreten, aufgrund der hohen Fluktuationsrate in der Branche wird davon rglm. kein Gebrauch gemacht |
Mindestangaben im Überlassungsvertrag |
keine Regelungen für den Überlassungsvertrag |
Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen |
entleihendes Unternehmen, Beginn und Dauer der Überlassung, Art der Tätigkeit, Gehalt, Verfahren bei vorzeitiger Beendigung der Überlassung |
letzte Aktualisierung: 12.07.2010