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Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
1971 |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
ca. 27.000 (entspricht 2 % der gesamten Arbeitskraft) die Angaben sind Schätzwerte, aufgrund der nicht geklärten Arbeitgeberstellung ist es schwierig, aussagefähige Zahlen zu ermitteln |
Frauenanteil |
keine offizielle Statistik |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
450 |
Umsatz der Branche |
ca. 1,6 Mrd. Euro in 2007 |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
soll durch das neue Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung erstmalig eingeführt werden, erlaubnisloser Verleih soll unter Strafe gestellt werden; bisher war nur eine Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung notwendig |
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung |
sollen in dem neuen Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung geregelt werden |
Erlaubniserteilende Behörde |
Department of Enterprise, Trade and Employment ( Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ) Room G05 Davitt House, 65a Adelaide Road, Dublin 2 Telefon: +353 16 31 31 31 Telefax: +353 16 31 32 17 Homepage: www.entemp.ie E-Mail: erinfo@entemp.ie |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
Angestellter des Entleihbetriebes, § 13 des Gesetztes gegen unlautere Entlassungen regelt eindeutig, dass der Leiharbeitnehmer Angestellter des Entleihers ist, unabhängig davon, ob der Entleiher Vertragspartner ist und ob er Lohn zahlt oder den Service der Agentur |
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
entspricht der eines Regelarbeitnehmers |
Arbeitsentgelt |
nicht am Gehalt eines Regelarbeitnehmers orientiert |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
1462 Euro |
Mindeststundenlohn |
8,65 Euro |
maximale Überlassungsdauer |
bisher nicht geregelt |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
Arbeitsvermittlungsgesetz; speziell die Arbeitnehmerüberlassung soll das neue Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung regeln, das sich derzeit noch im Entwurfsstadium befindet, es sieht die Einsetzung eines Beratungs- und Überwachungsausschusses vor, der die Einhaltung von Verhaltensrichtlinien durch die Agenturen kontrollieren soll, der Gesetzentwurf sieht weiter vor:
* die Einführung einer Verleiherlaubnis und unter Strafestellen von erlaubnislosem Verleih * die Anwendung weiterführender arbeitsrechtlichen Vorschriften auf Leiharbeitnehmer * Klarheit darüber zu schaffen, wer der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers ist und welche Rechte und Pflichten für ihn gelten * Daten zu sammeln zum Zwecke der Dokumentation zu Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche, zur Einhaltung der EU-Verträge die Umsetzung des Gesetzes wird verzögert durch die öffentliche Debatte der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die unterschiedlichen Ansichten u.a. zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern haben insbesondere zu der Frist, ab wann die Gleichbehandlung mit dem Stammpersonal des Entleihers einsetzen soll |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
bei gefährlichen Tätigkeiten; spezielle Regelungen zum Einsatz von Leihpersonal für den Fall eines Streiks im Entleihbetrieb gibt es bisher nicht |
Informationspflicht bezügl. Arbeitssicherheit |
Entleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu:
- Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten, - gegebenenfalls besondere ärztliche Überwachung oder erhöhte besondere Gefahr, - spezifische Risiken |
Arbeitnehmervertretung |
bei Entleihbetrieben, wenn die Beschäftigungsdauer 12 Monate übersteigt |
Gewerkschaften |
es gibt keine Gewerkschaften speziell für Leiharbeitnehmer; allerdings beschäftigten sich die nationalen Gewerkschaften auch mit der Branche der Zeitarbeit, die Services Industrial Professional and Technical Union (SIPTU) ist die größte Gewerkschaft Irlands und führt Kampagnen für die Rechte von Leiharbeitnehmern durch |
Arbeitgebervertretung |
National Recruitment Federation (NRF), ist der größte Arbeitgeberverband in Irland und repräsentiert die Zeitarbeitsunternehmen, sie hat ca. 100 Mitglieder und ihre eigenen Verhaltensrichtlinien für die Mitgliedsunternehmen entwickelt, die von diesen einzuhalten sind, die NRF lehnte es allerdings ab, in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften zu treten, die Irish Business and Employers Confederation (IBEC), vertritt ebenfalls die Interessen der Zeitarbeitsbranche, insbesondere bei Tarifverhandlungen |
Tarifverträge |
es gibt eine nationale Vereinbarung, Towards 2016, die Bestimmungen über die Anwendung von Zeitarbeit im öffentlichen Dienst enthält; auf Unternehmensebene gibt es ein paar wenige bekannte Tarifverträge z.B. der des Einzelhandelunternehmens Tesco, für seinen 600mann starken Warenvertrieb hat Tesco einen Tarifvertrag mit SIPTU geschlossen, der u.a. die Gleichbehandlung mit dem Stammpersonal von Tesco sowie nach 26 Wochen durchgängiger Überlassung die Möglichkeit für den Leiharbeitnehmer vorsieht, in einem Arbeitskräftepool aufgenommen zu werden, aus dem Tesco Stammarbeitnehmer rekrutiert; dieser Tarifvertrag gilt als Vorlage für weitere Tarifverträge mit SIPTU |
letzte Aktualisierung: 26.02.2010