Betriebsfeier: Absagen können steuerlich zu Lasten der feiernden Kollegen gehen
06.12.2024
Das Portal steuertipps.de macht angesichts bevorstehender Weihnachtsfeiern auf ein höchstrichterliches Urteil aufmerksam, welches die lohnsteuerliche Behandlung von Firmenfeiern zum Glücksspiel werden lassen kann. Für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind nämlich die vergeblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für sogenannte »No-Shows« auf die teilnehmenden Arbeitnehmer aufzuteilen.
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