BA aktualisiert das verpflichtend auszugebende Merkblatt für Leiharbeitnehmer
14.03.2025
Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer, welches jeder Personaldienstleister seinen Leiharbeitnehmern bei Abschluss des Arbeitsvertrages in der jeweils aktuellen Form (und ggf. in der jeweiligen Muttersprache des Arbeitnehmers) zwingend vorlegen muss, wurde von der Behörde aktualisiert.
Das aktualisierte Merkblatt kann unter diesem Link bei der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden.
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