Amtlich: Textform ersetzt Schriftform im AÜV zum 01.01.2025
01.11.2024
Nachdem das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) unlängst von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, ist es am 29. Oktober nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bestandteil des Gesetzes ist auch die Ersetzung der Schrift- durch die Textform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Kundenbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen (Artikel 55). Bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2025, müssen Arbeitnehmerüberlassungsverträge allerdings noch zwingend in Schriftform geschlossen werden.
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