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Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
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keine Regelungen |
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Anzahl Leiharbeitnehmer
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keine offizielle Statistik
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Frauenanteil
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keine offizielle Statistik
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Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
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es gibt keine reinen Zeitarbeitsunternehmen; diejenigen Unternehmen, die Personal bereitstellen, deklarieren das unter verschiedenen Dienstleistungsarten
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Umsatz der Branche
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keine offizielle Statistik
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Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
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keine offizielle Statistik; die wenigen, die von Unternehmen überlassen werden, sind meistens ungelernt und führen Helfertätigkeiten aus
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Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
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es existieren keine gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitnehmerüberlassung, eine Erlaubnispflicht besteht daher nicht
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Ministerium f. Arbeit u. Sozialversicherung
(mit Gesetzentwurf befasst)
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Socialines apsaugos ir darbo ministerija
A.Vivulskio g. 11, 03610 Vilnius
Telefon: +370 5 2664 201
Telefax: +370 5 2664 209
Homepage: www.socmin.lt
E-Mail: post@socmin.lt
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Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
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es ergeben sich keine Besonderheiten für Leiharbeitnehmer im Vergleich zu regulären Arbeitskräften
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Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers
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es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts
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Arbeitsentgelt
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nicht am Gehalt eines Regelarbeitnehmers orientiert
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Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
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800 Litas (231,70 Euro) mtl.
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Mindeststundenlohn
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1,40 Litas (1,73 Euro)
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maximale Überlassungsdauer
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unbegrenzt, keine Regelungen
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Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
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Regelung Arbeitnehmerüberlassung war für die Legislaturperiode 2004-2008 vorgesehen, es gibt einen Gesetzesentwurf, der aber noch nicht verabschiedet wurde; für Vertragsverhältnisse zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer gilt das allgemeine Arbeitsrecht
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Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
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mangels gesetzlicher Regelungen für die Zeitarbeit ergeben sich Verbote der Arbeitnehmerüberlassung derzeit nur aus den einzelnen Haustarifverträgen großer Unternehmen, darin ist Zeitarbeit für die Fälle von Streik und Entlassungswellen verboten; der Gesetzesentwurf der Regierung sieht ebenfalls ein Verbot der Zeitarbeit in diesen beiden Fällen vor, außerdem bei gefährlichen Tätigkeiten
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Auflagen für Personaldienstleister
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es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden
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Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen
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es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts
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Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung
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Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände speziell für die Zeitarbeitsbranche existieren nicht; im Jahr 2007 gründeten sieben Unternehmen, die Zeitarbeitsservice anbieten eine Vereinigung (LIIA) die derzeit zwölf Mitglieder hat, diese Vereinigung ist maßgeblich an der Erstellung des Gesetzesentwurfs beteiligt
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Tarifverträge
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die Gewerkschaften und Arbeitgeber konnten bisher keine Vereinbarung treffen, während die Gewerkschaften strenge Regelungen anstreben, bevorzugen die Arbeitgeber liberale Bestimmungen; in einigen großen Unternehmen wurden Haustarifverträge geschlossen, in denen teilweise auch Regelungen zur Zeitarbeit getroffen worden sind
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letzte Aktualisierung: 12.07.2010