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Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
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nicht gesetzlich geregelt |
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Anzahl Leiharbeitnehmer
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7% der gesamten Arbeitskraft ( incl. über Nationale Arbeitsbehörde NVA vergebener Zeitarbeitsverträge )
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Frauenanteil
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keine offizielle Statistik
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Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
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drei reine Zeitarbeitsunternehmen und verschiedene Unternehmen, die Zeitarbeit mit anbieten
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Umsatz der Branche
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unterliegt der Geheimhaltung in den Unternehmen
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Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
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Gesundheitswesen / Öffentliche Behörden / Industrie; meistens schlecht bezahlte Hilfstätigkeiten
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Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
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es gelten die allgemeinen Bestimmungen für das Betreiben eines Unternehmens; die Eröffnung muss angezeigt und genehmigt werden
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Erlaubniserteilende Behörde
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Nationale Arbeitsbehörde (Nodarbinatibas valsts agentura)
K.Valdemaraiela 38, Riga, LV-1010
Telefon: +371 702 17 06
Telefax: +371 727 02 53
Homepage: www.nva.lv
E-Mail: nva@nva.lv
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Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
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keine Regelungen
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Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers
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Leiharbeitnehmer ist für seine soziale Absicherung selbst verantwortlich
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Arbeitsentgelt
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spezielle Regelungen zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammpersonal bestehen nicht; das allgemeine Arbeitsrecht schließt eine Diskriminierung zwischen Leiharbeitnehmern und Stammpersonal aus; manche Verleihunternehmen haben eigenständig Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitnehmer eingeführt
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Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
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180 Lats (254,14 Euro) mtl.
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Mindeststundenlohn
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1,04 Lats (1,47 Euro)
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maximale Überlassungsdauer
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keine Regelungen
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Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
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Arbeitnehmerüberlassung unterfällt den Bestimmungen des allgemeinen Arbeits- und Handelsrechts
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Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
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mangels spezieller Regelungen existieren keine Verbote für die Arbeitnehmerüberlassung
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Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet
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mangels Regelungen für die Zeitarbeit bestehen keine Einschränkungen
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Auflagen für Personaldienstleister
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es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden
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Arbeitnehmervertretung
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entsprechend ihrem individuellen Arbeitsvertrag
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letzte Aktualisierung: 12.07.2010