Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
1997 |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
ca. 595.000 |
Frauenanteil |
53% |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
81; mit insgesamt 2692 Niederlassung davon 61 % in Norditalien |
Umsatz der Branche |
ca. 6,3 Mrd. Euro |
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
keine offizielle Statistik |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
ist zwingend erforderlich |
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung |
Eintragung in ein nationales Register, Geeignetes Personal und Räumlichkeiten, Verfügbarkeit von 600 000 Euro, Statement dass das Unternehmen hauptsächlich Arbeitnehmerüberlassung betreibt, Garantie in mindestens 4 Regionen tätig zu werden |
Erlaubniserteilende Behörde |
Direzione Generale del mercato del lavoro ( Ministerium für Arbeit und Soziales ) Via Fomovo 8, 00192 Roma Telefon: +39 063 675 5060 Telefax: +39 063 675 4196 Homepage: www.welfare.gov.it E-Mail: dgimpiego@welfare.gov.it, lielo@welfare.gov.it |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
Angestellter des Verleihers |
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
Leiharbeitnehmer erhalten geringeres Arbeitslosengeld |
Arbeitsentgelt |
muss dem eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers entsprechen - durch Gesetz und Tarifvertrag festgelegt |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
keine Festlegung; Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt |
maximale Überlassungsdauer |
seit Januar 2008 gilt eine Beschränkung der Überlassungsdauer von max. 4 Verlängerungen der ursprünglichen Einsatzzeit auf max. 24 Monate |
durchschnittliche Überlassungsdauer |
54 Tage |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
§§ 20-28, 85 des Gesetzes Nr. 276/2003, landesweit geltender Tarifvertrag regelt Bedingungen und Konditionen für den Einsatz von Leihpersonal; Tarifverträge mit landesweiter Geltung in anderen Branche beinhalten quantitative Begrenzungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern (prozentual vom Stammpersonal: 8% in der Metallbranche, 15% im Transportwesen, 15% im Einzelhandel, etc.) |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
- im Falle eines Streiks, - 12 Monate nach einer Massenentlassung, - in Unternehmen, die Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhalten - als Ersatz für Mitarbeiter über deren Lohn Garantiefonds gegründet wurden |
Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet |
als Ersatz abwesender Angestellter, bei zeitlich begrenztem außergewöhnlichen Mehrbedarf an Mitarbeitern |
Auflagen für Personaldienstleister |
4% des Bruttogehalts des überlassenden Leiharbeitnehmers müssen in einen Fond eingezahlt werden, mit dem die Weiterbildung der Leiharbeitnehmer finanziert wird |
Informationspflicht bezügl. Arbeitssicherheit |
Entleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu:
- Unterrichtung, Unterweisung, Konsulatation bzgl. der Sicherheitsvorkehrungen - Unterrichtung über Gefahren |
Arbeitnehmervertretung |
während der Überlassung haben die Leiharbeitnehmer die selben Rechte und Möglichkeiten wie das Stammpersonal in Bezug auf Mitarbeit und Vertretung durch eine Gewerkschaft; sie dürfen innerhalb des Entleihunternehmens ihre eigene Arbeitnehmervertretung wählen allerdings wird dieses Recht bis auf wenige Einzelfälle nicht genutzt |
Arbeitnehmervereinigungen |
Ende der 90er Jahre gründeten die Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL jeweils Untergruppen zum Schutz von atypisch Beschäftigten, so entstanden die Gewerkschaftsuntergruppen: Neue Identität der Arbeit (NIDIL-CGIL) mit 32.799 Mitgliedern; Arbeitnehmervereinigung der atypisch und zeitlich befristeten Beschäftigten (ALAI-CISL) mit 27.698 Mitgliedern und Koordination der Beschäftigung (CPO-UIL) ohne Angabe der Mitgliedszahlen |
Arbeitgebervereinigungen |
die größte Arbeitgebervereinigung in der Zeitarbeit ist die ASSOLAVORO (Associazione Nazionale delle Agenzie per il Lavoro), sie vereinigt 62 der 81 am Markt vertretenden Zeitarbeitsunternehmen, seine Mitglieder erwirtschaften 98 % des gesamten Brancheumsatzes, die Vereinigung ist Mitglied im italienischen Industrieverband CONFINDUSTRIA (Confederazione Generale dell’Industria Italiana). |
Tarifverträge |
Leiharbeitnehmer werden von dem landesweit geltenden Tarifvertrag für die Branche des Handels erfasst |
Pflichtelemente im Überlassungsvertrag |
- Angaben zur Erlaubnis des Zeitarbeitsunternehmens, - der genaue Grund für die Überlassung, - Anzahl der zu überlassenden Leiharbeitnehmer, - Aufgabenbereich und benötigte Qualifikation, - Arbeitszeit, Arbeitsort, Bezahlung, - Angewandter Tarifvertrag, - Firmeninternes Mitbestimmungsrecht, - Gefahrenpotential der zu verrichtenden Tätigkeiten, - Beginn und Dauer der Überlassung, - die Verpflichtung des Verleihers Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, - die Verpflichtung des Entleihers die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten für den Fall der Säumnis des Verleihers - die Verpflichtung des Entleihers den Verleiher über die Löhne vergleichbarer Stammarbeitnehmer zu informieren - Kosten für die Sicherheit am Arbeitsplatz Der Überlassungsvertrag muss schriftlich sein und wird unwirksam, wenn er darauf abzielt, zwingende Bestimmungen aus Gesetz oder Tarifvertrag zu unterlaufen. Fehlerhafte Überlassungsverträge können zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleihunternehmen führen. Als Sanktion bei einem fehlerhaften Überlassungsvertrag kann eine Strafe von 20 EUR bis 50 EUR pro Mitarbeiter und Tag erhoben werden. Außerdem sieht das Gesetz eine Verwaltungsstrafe von 250 EUR bis 1250 EUR vor, die sowohl vom Ver- als auch vom Entleiher gefordert werden kann. |
letzte Aktualisierung: 26.02.2010