Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
nicht gesetzlich geregelt |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
7% der gesamten Arbeitskraft ( incl. über Nationale Arbeitsbehörde NVA vergebener Zeitarbeitsverträge ) |
Frauenanteil |
keine offizielle Statistik |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
drei reine Zeitarbeitsunternehmen und verschiedene Unternehmen, die Zeitarbeit mit anbieten |
Umsatz der Branche |
unterliegt der Geheimhaltung in den Unternehmen |
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
Gesundheitswesen / Öffentliche Behörden / Industrie; meistens schlecht bezahlte Hilfstätigkeiten |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
es gelten die allgemeinen Bestimmungen für das Betreiben eines Unternehmens; die Eröffnung muss angezeigt und genehmigt werden |
Erlaubniserteilende Behörde |
Nationale Arbeitsbehörde (Nodarbinatibas valsts agentura) K.Valdemaraiela 38, Riga, LV-1010 Telefon: +371 702 17 06 Telefax: +371 727 02 53 Homepage: www.nva.lv E-Mail: nva@nva.lv |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
keine Regelungen |
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
Leiharbeitnehmer ist für seine soziale Absicherung selbst verantwortlich |
Arbeitsentgelt |
spezielle Regelungen zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammpersonal bestehen nicht; das allgemeine Arbeitsrecht schließt eine Diskriminierung zwischen Leiharbeitnehmern und Stammpersonal aus; manche Verleihunternehmen haben eigenständig Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitnehmer eingeführt |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
180 Lats (254,14 Euro) mtl. |
Mindeststundenlohn |
1,04 Lats (1,47 Euro) |
maximale Überlassungsdauer |
keine Regelungen |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
Arbeitnehmerüberlassung unterfällt den Bestimmungen des allgemeinen Arbeits- und Handelsrechts |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
mangels spezieller Regelungen existieren keine Verbote für die Arbeitnehmerüberlassung |
Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet |
mangels Regelungen für die Zeitarbeit bestehen keine Einschränkungen |
Auflagen für Personaldienstleister |
es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden |
Arbeitnehmervertretung |
entsprechend ihrem individuellen Arbeitsvertrag |
letzte Aktualisierung: 12.07.2010