Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
2003 |
Anzahl Leiharbeitnehmer |
ca. 486.000 |
Frauenanteil |
45% |
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
1.540; die meisten der polnischen Zeitarbeitsunternehmen sind Niederlassungen von international tätigen Zeitarbeitsunternehmen |
Umsatz der Branche |
keine Angaben |
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
keine offizielle Statistik |
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
ist zwingend erforderlich |
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung |
mit der Änderung des Arbeitsgesetzbuches im Juli 2005 wurde die Verantwortung für die Zulassung von Zeitarbeitsunternehmen auf die einzelnen Gemeinden übertragen, zur Zeit wird das Register für Beschäftigungsunternehmen (= die Kategorie unter der Zeitarbeitsunternehmen gezählt werden) von dem Marszalek geführt, das ist die Leitung der kommunalen Selbstverwaltung; für die Zulassung ist eine Gebühr von 100 Zloty oder 30 Euro fällig, zahlbar auf das Konto des Ministeriums für Arbeits- und Sozialpolitik; das Marszalek erteilt bei erstmaliger Zulassung die Erlaubnis befristet für ein Jahr, der Antrag auf eine unbefristete Erlaubnis muss spätestens 7 Tage vor Ablauf der befristeten Erlaubnis gestellt werden und eine Erklärung darüber enthalten, ob Zeitarbeit während des ersten Jahres tatsächlich betreiben wurde |
Erlaubniserteilende Behörde |
Marszalek, Leitung der regionalen Selbstverwaltung |
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
Angestellter des Verleihers; die Gesetzesänderung vom Juli 2005 besagt, dass das Entleihunternehmen dem Leiharbeitnehmer persönliche Schutzkleidung und Schutzschuhe zur Verfügung stellen soll, es soll für ein Angebot an Speisen und Getränken sorgen, ein Gesundheits- und Sicherheitstraining durchführen, die Umstände und Gründe für Arbeitsunfälle herausfinden, Berufrisiken bewerten und darüber informieren; der Leiharbeitnehmer muss über freie Stellen im Entleihunternehmen informiert werden |
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
entspricht der eines Stammarbeitnehmers |
Arbeitsentgelt |
muss dem eines Stammarbeitnehmers entsprechen, Ausnahmen sind nur aufgrund besserer Qualifikation, größerer Erfahrung etc. möglich |
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
1317 Zloty (321,47 Euro) mtl. |
Mindeststundenlohn |
7,61 Zloty (1,86 Euro) |
maximale Überlassungsdauer |
12 Monate innerhalb eines Zeitraums von 36 aufeinanderfolgenden Monaten; bei Vertretung Abwesender bis zu 36 Monaten, in diesem Fall ist der Leiharbeitnehmer dann für 3 Jahre von der Überlassung an diesen Entleiher ausgeschlossen |
durchschnittliche Überlassungsdauer |
die meisten Leiharbeitnehmer - ca. 150.000 - werden bis zu 3 Monate überlassen, die wenigsten Leiharbeitnehmer - ca. 7.780 - werden länger als 1 Jahr überlassen |
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
Gesetz über die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern Juli 2003, Gesetz über Arbeitsförderung und Institutionen des Arbeitsmarktes April 2004 Polnisches Arbeitsgesetzbuch; Ethikrichtlinien, die Arbeitgebervereinigungen erlassen haben zur Verbesserung des Service |
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
im Falle eines Streiks, bei gefährlichen Tätigkeiten, um eine Stelle zu besetzen, deren voriger Inhaber in den letzten 3 Monaten aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat gekündigt worden ist |
Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet |
als Ersatz abwesender Angestellter, für saisonale oder periodisch anfallende Arbeiten, bei zeitlich begrenztem außergewöhnlichen Mehrbedarf an Mitarbeitern |
Arbeitgebervereinigungen der Zeitarbeitsbranche |
ZAPT (Zwiazek Agencji Pracy Tymczasowej), Mitglieder sind mehr als die Hälfte aller Zeitarbeitsunternehmen; SAZ (Stowarzyszenie Agencji Zatrudnienia) |
Arbeitnehmervertretung |
Leiharbeitnehmer können Gewerkschaften beitreten, eine der Gewerkschaften die Leiharbeitnehmer aufnehmen ist NSZZ Solidarnosc; eine Gewerkschaft nur für Leiharbeitnehmer gibt es nicht |
Tarifverträge |
es wurde ein Kompromiss über die Länge der Überlassungsdauer gefunden zwischen den Gewerkschaften NSZZ Solidarnosc und OPZZ und den Arbeitgebervertretungen PKPP Lewatan und KPP, zu der ZAPT und SAZ gehören; in Unternehmen, in denen die beteiligten Gewerkschaften aktiv sind, können Gewerkschaftsvertreter gemeinsam entscheiden, ob die Dauer der Überlassung auf 18 Monate verlängert oder auf 6 Monate gekürzt werden soll |
Mindestangaben im Überlassungsvertrag |
- Tätigkeit des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb - erforderliche Qualifikationen - voraussichtliche Überlassungsdauer - Arbeitszeit - Beschäftigungsort - Angaben des Entleihers über die Entlohnungsbedingungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen in seinem Betrieb - Regelung über den Urlaub des Leiharbeitnehmers |
Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen |
Art der Arbeit, erforderliche berufliche Qualifikation und Fähigkeiten, Überlassungsdauer, Ort und Zeit ( Bestandteile des Vertrags zwischen Verleiher und Entleihbetrieb müssen dem Leiharbeitnehmer mitgeteilt werden ) |
letzte Aktualisierung: 12.07.2010