Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
| Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
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1997, 2002 keine spezielle Regelung für Zeitarbeit, es gelten die Bestimmungen für Private Arbeitsvermittlungsagenturen |
| Anzahl Leiharbeitnehmer |
| keine offizielle Statistik |
| Frauenanteil |
| keine offizielle Statistik |
| Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
| keine offizielle Statistik |
| Umsatz der Branche |
| keine offizielle Statistik |
| Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
| keine offizielle Statistik |
| Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
| ist zwingend erforderlich, muss aller 2 Jahre erneuert werden, erstmalige Ausstellung beim Department of Labour of Cyprus kostet ca. 350 Euro, Erneuerung kostet ca. 175 Euro |
| Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung |
| Antragsteller muss Staatsbürger von Zypern oder Bürger der Europäischen Union sein; wird die Agentur mehrheitlich geführt, so müssen die Mehrheit der Partner Staatsbürger Zyperns oder EU-Bürger sein; Antragsteller muss über einen Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und muss entsprechende Erfahrungen haben; Antragsteller darf nicht wegen eines gegen die guten Sitten verstoßenden Delikts vorbestraft sein; diese Voraussetzungen gelten nicht für denjenigen, der zum Stichtag des 14. Februar 1997 nach Erteilung der Erlaubnis als Künstleragent tätig war |
| Erlaubniserteilende Behörde |
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Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung 7 Byron Ave, CY-1463 Lefkosia ( Nicosia ) Telefon: +357 22401600, 22401743 Telefax: +357 226 709 93 Homepage: www.mlsi.gov.cy E-Mail: administration@mlsi.gov.cy |
| Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
| keine Regelungen |
| Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
| 698 Euro mtl. |
| maximale Überlassungsdauer |
| keine Regelungen |
| Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
| Gesetze für Private Arbeitsagenturen aus den Jahren 1997 und 2002 |
| Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
| für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren |
| Auflagen für Personaldienstleister |
| es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden; es dürfen ohne Anweisung durch den Arbeitgeber keine Stellen angeboten; es dürfen nicht wissentlich falsche Angaben über die Qualifikationen der Bewerber gemacht werden; einem Bewerber darf kein Arbeitsplatz angeboten werden, der bestreikt wird; ohne Einverständnis des aktuellen Arbeitgebers darf der Bewerber nicht zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit gedrängt werden |
| Tarifverträge |
| keine |
letzte Aktualisierung: 12.07.2010