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Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
1968
Anzahl Leiharbeitnehmer
ca. 26.000 ( entspricht 1% der erwerbstätigen Bevölkerung)
Frauenanteil
keine offizielle Statistik
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
623 (die vier größten sind Adecco, Manpower, Randstad, Temp-Team)
Umsatz der Branche
ca. 377 Mio. Euro
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
31% Industrie / 31% Gesundheitswesen / 28 % Administrativer Bereich / 5 % Catering / 2 % Verkauf und Ausstellung / 3 % Sonstiges
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
nicht erforderlich;
nur im Bereich Transport und Gesundheitswesen gibt es spezielle Vorschriften für die Personaldienstleister z.B. brauchen Krankenschwestern ein Gesundheitszeugnis
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
Angestellter des Verleihers
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers
entspricht der eines Regelarbeitnehmers
Arbeitsentgelt
nicht am Gehalt eines Regelarbeitnehmers orientiert;
differenziert durch die Vielzahl an verschiedenen Tarifverträgen in den unterschiedlichen Branchen; die Gewerkschaften sind darum bemüht, gleichen Lohn wie die Stammarbeitnehmer einzuführen
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
Branchenregelungen
maximale Überlassungsdauer
unbegrenzt
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
keine speziellen Gesetze, Lohn und Arbeitsbedingungen werden durch Tarifverträge festgelegt, seit Herbst 2007 ist die Wartezeit für den Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen verkürzt, so musste bspw. ein Leiharbeitnehmer mind. 9 Monate den selben Job haben um einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu erhalten, nunmehr sind es 1443 h innerhalb von 3 Jahren
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
bei gefährlichen Tätigkeiten,
im Falle eines Streiks im Entleihbetrieb
Informationspflicht bezügl. Arbeitssicherheit
Verleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu:
- Anweisungen, die für Gesundheit und Sicherheit erforderlich sind
- berufliche Fähigkeiten
- Gefahren des Arbeitsplatzes
Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen
im Allgemeinen enthalten die Tarifverträge keine Formvorgaben für Arbeitsverträge
Arbeitnehmervertretung
keine speziell für Leiharbeitnehmer; sie haben die Möglichkeit, den Branchengewerkschaften in die sie überlassen sind beizutreten, dann haben sie alle Rechte, die auch Stammarbeitnehmer haben; ca. 50 % sind organisiert; die Nichtorganisierten haben nur den Schutz des einfachen Vertragsrechts, das keine Regelungen zu Verleih, Kündigung, Weiterbildung oder Sozialversicherung enthält
Tarifverträge
80 % der Branche sind durch unterschiedliche Tarifverträge abgesichert


letzte Aktualisierung: 26.02.2010

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