Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
| Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
| 1968 |
| Anzahl Leiharbeitnehmer |
| ca. 26.000 ( entspricht 1% der erwerbstätigen Bevölkerung) |
| Frauenanteil |
| keine offizielle Statistik |
| Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
| 623 (die vier größten sind Adecco, Manpower, Randstad, Temp-Team) |
| Umsatz der Branche |
| ca. 377 Mio. Euro |
| Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
| 31% Industrie / 31% Gesundheitswesen / 28 % Administrativer Bereich / 5 % Catering / 2 % Verkauf und Ausstellung / 3 % Sonstiges |
| Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
|
nicht erforderlich; nur im Bereich Transport und Gesundheitswesen gibt es spezielle Vorschriften für die Personaldienstleister z.B. brauchen Krankenschwestern ein Gesundheitszeugnis |
| Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
| Angestellter des Verleihers |
| Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
| entspricht der eines Regelarbeitnehmers |
| Arbeitsentgelt |
|
nicht am Gehalt eines Regelarbeitnehmers orientiert; differenziert durch die Vielzahl an verschiedenen Tarifverträgen in den unterschiedlichen Branchen; die Gewerkschaften sind darum bemüht, gleichen Lohn wie die Stammarbeitnehmer einzuführen |
| Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
| Branchenregelungen |
| maximale Überlassungsdauer |
| unbegrenzt |
| Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
| keine speziellen Gesetze, Lohn und Arbeitsbedingungen werden durch Tarifverträge festgelegt, seit Herbst 2007 ist die Wartezeit für den Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen verkürzt, so musste bspw. ein Leiharbeitnehmer mind. 9 Monate den selben Job haben um einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu erhalten, nunmehr sind es 1443 h innerhalb von 3 Jahren |
| Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
|
bei gefährlichen Tätigkeiten, im Falle eines Streiks im Entleihbetrieb |
| Informationspflicht bezügl. Arbeitssicherheit |
|
Verleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu: - Anweisungen, die für Gesundheit und Sicherheit erforderlich sind - berufliche Fähigkeiten - Gefahren des Arbeitsplatzes |
| Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen |
| im Allgemeinen enthalten die Tarifverträge keine Formvorgaben für Arbeitsverträge |
| Arbeitnehmervertretung |
| keine speziell für Leiharbeitnehmer; sie haben die Möglichkeit, den Branchengewerkschaften in die sie überlassen sind beizutreten, dann haben sie alle Rechte, die auch Stammarbeitnehmer haben; ca. 50 % sind organisiert; die Nichtorganisierten haben nur den Schutz des einfachen Vertragsrechts, das keine Regelungen zu Verleih, Kündigung, Weiterbildung oder Sozialversicherung enthält |
| Tarifverträge |
| 80 % der Branche sind durch unterschiedliche Tarifverträge abgesichert |
letzte Aktualisierung: 26.02.2010