Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-International
  • Arbeitnehmerüberlassung EU - Staaten

Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten

Mitgliedsland: ein Land

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Zypern
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Frankreich
  • Finnland
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Vereinigtes Königreich

Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
1997
Anzahl Leiharbeitnehmer
ca. 595.000
Frauenanteil
53%
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
81; mit insgesamt 2692 Niederlassung davon 61 % in Norditalien
Umsatz der Branche
ca. 6,3 Mrd. Euro
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
keine offizielle Statistik
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
ist zwingend erforderlich
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
Eintragung in ein nationales Register, Geeignetes Personal und Räumlichkeiten, Verfügbarkeit von 600 000 Euro, Statement dass das Unternehmen hauptsächlich Arbeitnehmerüberlassung betreibt, Garantie in mindestens 4 Regionen tätig zu werden
Erlaubniserteilende Behörde
Direzione Generale del mercato del lavoro ( Ministerium für Arbeit und Soziales )
Via Fomovo 8, 00192 Roma
Telefon: +39 063 675 5060
Telefax: +39 063 675 4196
Homepage: www.welfare.gov.it E-Mail: dgimpiego@welfare.gov.it, lielo@welfare.gov.it
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
Angestellter des Verleihers
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers
Leiharbeitnehmer erhalten geringeres Arbeitslosengeld
Arbeitsentgelt
muss dem eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers entsprechen - durch Gesetz und Tarifvertrag festgelegt
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
keine Festlegung; Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt
maximale Überlassungsdauer
seit Januar 2008 gilt eine Beschränkung der Überlassungsdauer von max. 4 Verlängerungen der ursprünglichen Einsatzzeit auf max. 24 Monate
durchschnittliche Überlassungsdauer
54 Tage
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
§§ 20-28, 85 des Gesetzes Nr. 276/2003, landesweit geltender Tarifvertrag regelt Bedingungen und Konditionen für den Einsatz von Leihpersonal; Tarifverträge mit landesweiter Geltung in anderen Branche beinhalten quantitative Begrenzungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern (prozentual vom Stammpersonal: 8% in der Metallbranche, 15% im Transportwesen, 15% im Einzelhandel, etc.)
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
- im Falle eines Streiks,
- 12 Monate nach einer Massenentlassung,
- in Unternehmen, die Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhalten
- als Ersatz für Mitarbeiter über deren Lohn Garantiefonds gegründet wurden
Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet
als Ersatz abwesender Angestellter, bei zeitlich begrenztem außergewöhnlichen Mehrbedarf an Mitarbeitern
Auflagen für Personaldienstleister
4% des Bruttogehalts des überlassenden Leiharbeitnehmers müssen in einen Fond eingezahlt werden, mit dem die Weiterbildung der Leiharbeitnehmer finanziert wird
Informationspflicht bezügl. Arbeitssicherheit
Entleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu:
- Unterrichtung, Unterweisung, Konsulatation bzgl. der Sicherheitsvorkehrungen
- Unterrichtung über Gefahren
Arbeitnehmervertretung
während der Überlassung haben die Leiharbeitnehmer die selben Rechte und Möglichkeiten wie das Stammpersonal in Bezug auf Mitarbeit und Vertretung durch eine Gewerkschaft; sie dürfen innerhalb des Entleihunternehmens ihre eigene Arbeitnehmervertretung wählen allerdings wird dieses Recht bis auf wenige Einzelfälle nicht genutzt
Arbeitnehmervereinigungen
Ende der 90er Jahre gründeten die Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL jeweils Untergruppen zum Schutz von atypisch Beschäftigten, so entstanden die Gewerkschaftsuntergruppen: Neue Identität der Arbeit (NIDIL-CGIL) mit 32.799 Mitgliedern; Arbeitnehmervereinigung der atypisch und zeitlich befristeten Beschäftigten (ALAI-CISL) mit 27.698 Mitgliedern und Koordination der Beschäftigung (CPO-UIL) ohne Angabe der Mitgliedszahlen
Arbeitgebervereinigungen
die größte Arbeitgebervereinigung in der Zeitarbeit ist die ASSOLAVORO (Associazione Nazionale delle Agenzie per il Lavoro), sie vereinigt 62 der 81 am Markt vertretenden Zeitarbeitsunternehmen, seine Mitglieder erwirtschaften 98 % des gesamten Brancheumsatzes, die Vereinigung ist Mitglied im italienischen Industrieverband CONFINDUSTRIA (Confederazione Generale dell’Industria Italiana).
Tarifverträge
Leiharbeitnehmer werden von dem landesweit geltenden Tarifvertrag für die Branche des Handels erfasst
Pflichtelemente im Überlassungsvertrag
- Angaben zur Erlaubnis des Zeitarbeitsunternehmens,
- der genaue Grund für die Überlassung,
- Anzahl der zu überlassenden Leiharbeitnehmer,
- Aufgabenbereich und benötigte Qualifikation,
- Arbeitszeit, Arbeitsort, Bezahlung,
- Angewandter Tarifvertrag,
- Firmeninternes Mitbestimmungsrecht,
- Gefahrenpotential der zu verrichtenden Tätigkeiten,
- Beginn und Dauer der Überlassung,
- die Verpflichtung des Verleihers Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu leisten,
- die Verpflichtung des Entleihers die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten für den Fall der Säumnis des Verleihers
- die Verpflichtung des Entleihers den Verleiher über die Löhne vergleichbarer Stammarbeitnehmer zu informieren
- Kosten für die Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Überlassungsvertrag muss schriftlich sein und wird unwirksam, wenn er darauf abzielt, zwingende Bestimmungen aus Gesetz oder Tarifvertrag zu unterlaufen. Fehlerhafte Überlassungsverträge können zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleihunternehmen führen. Als Sanktion bei einem fehlerhaften Überlassungsvertrag kann eine Strafe von 20 EUR bis 50 EUR pro Mitarbeiter und Tag erhoben werden. Außerdem sieht das Gesetz eine Verwaltungsstrafe von 250 EUR bis 1250 EUR vor, die sowohl vom Ver- als auch vom Entleiher gefordert werden kann.


letzte Aktualisierung: 26.02.2010

Länder-Informationen

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH