Anmeldung
Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten
Mitgliedsland: ein Land
| Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit |
| nicht gesetzlich geregelt |
| Anzahl Leiharbeitnehmer |
| 7% der gesamten Arbeitskraft ( incl. über Nationale Arbeitsbehörde NVA vergebener Zeitarbeitsverträge ) |
| Frauenanteil |
| keine offizielle Statistik |
| Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen |
| drei reine Zeitarbeitsunternehmen und verschiedene Unternehmen, die Zeitarbeit mit anbieten |
| Umsatz der Branche |
| unterliegt der Geheimhaltung in den Unternehmen |
| Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer |
| Gesundheitswesen / Öffentliche Behörden / Industrie; meistens schlecht bezahlte Hilfstätigkeiten |
| Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung |
| es gelten die allgemeinen Bestimmungen für das Betreiben eines Unternehmens; die Eröffnung muss angezeigt und genehmigt werden |
| Erlaubniserteilende Behörde |
|
Nationale Arbeitsbehörde (Nodarbinatibas valsts agentura) K.Valdemaraiela 38, Riga, LV-1010 Telefon: +371 702 17 06 Telefax: +371 727 02 53 Homepage: www.nva.lv E-Mail: nva@nva.lv |
| Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers |
| keine Regelungen |
| Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers |
| Leiharbeitnehmer ist für seine soziale Absicherung selbst verantwortlich |
| Arbeitsentgelt |
| spezielle Regelungen zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammpersonal bestehen nicht; das allgemeine Arbeitsrecht schließt eine Diskriminierung zwischen Leiharbeitnehmern und Stammpersonal aus; manche Verleihunternehmen haben eigenständig Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitnehmer eingeführt |
| Gesetzlich festgelegter Mindestlohn |
| 180 Lats (254,14 Euro) mtl. |
| Mindeststundenlohn |
| 1,04 Lats (1,47 Euro) |
| maximale Überlassungsdauer |
| keine Regelungen |
| Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung |
| Arbeitnehmerüberlassung unterfällt den Bestimmungen des allgemeinen Arbeits- und Handelsrechts |
| Verbot der Arbeitnehmerüberlassung |
| mangels spezieller Regelungen existieren keine Verbote für die Arbeitnehmerüberlassung |
| Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet |
| mangels Regelungen für die Zeitarbeit bestehen keine Einschränkungen |
| Auflagen für Personaldienstleister |
| es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden |
| Arbeitnehmervertretung |
| entsprechend ihrem individuellen Arbeitsvertrag |
letzte Aktualisierung: 12.07.2010