Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-International
  • Arbeitnehmerüberlassung EU - Staaten

Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten

Mitgliedsland: ein Land

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Zypern
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Frankreich
  • Finnland
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Vereinigtes Königreich

Beachten Sie auch unser detailliertes Infopaket zur grenzüberschreitenden Überlassung nach Luxemburg

Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
1994
Anzahl Leiharbeitnehmer
ca. 8.000 davon sind ca. 69 % Franzosen, 8 % Belgier und 4,5 % Deutsche
Frauenanteil
26%
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
42 Unternehmen mit insgesamt 72 Niederlassungen
Umsatz der Branche
ca. 290 Mio. Euro
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
Bauwesen, Industrie, Finanzsektor
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
ist zwingend erforderlich, wird erstmalig für 12 Monate erteilt, kann danach um 24 Monate verlängert werden, unbefristet wird die Erlaubnis erteilt, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit drei Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt hat
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
* Stammsitz in Europa
* Bürgschaft einer Bank oder Versicherung über die Gehälter, Steuern und Sozialabgaben für den Fall der Insolvenz, mind. 87.000,- EUR im ersten Jahr, danach 11 % des Umsatzes
* ausschließliche Betreibung von Arbeitnehmerüberlassung , der Personaldienstleister darf keine andere Dienstleistung anbieten oder in einer anderen Branche aktiv sein
* Geschäftsführer des Unternehmens muss seine Zuverlässigkeit und beruflichen Kenntnisse nachweisen
Erlaubniserteilende Behörde
Ministère du Travail et de L'emploi
Rue Zithe 26, 2939 Luxembourg
Telefon: +352 478 61-01
Homepage: www.mt.etat.lu
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
Angestellter des Verleihers
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers
entspricht der eines Stammarbeitnehmers
Arbeitsentgelt
muss nach der Probezeit dem eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers entsprechen; gibt es in dem Betrieb keinen vergleichbaren Stammarbeitnehmer, so muss das Arbeitsentgelt des Leiharbeitnehmers dem Tarifvertrag oder einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer aus einem anderen Betrieb entsprechen; wird während eines Einsatzes das Arbeitsentgelt des Stammpersonals erhöht, so muss der Verleiher das Gehalt des Leiharbeitnehmers ebenfalls entsprechend erhöhen; das Gehalt des verliehenen Personals muss alle Elemente der Entlohnung des Stammpersonals enthalten z.B. Bonus, Fahrtgeld etc.
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
1725 Euro mtl.
Mindeststundenlohn
9,97 Euro
maximale Überlassungsdauer
12 Monate (einschließlich Verlängerungen), Verlängerungen sind möglich im Fall von:
* Ersatz für einen zeitweise abwesenden oder suspendierten Arbeitnehmer
* als saisonale Arbeitskraft
* für bestimmte Beschäftigungen, für die keine permanente Arbeitskraft notwendig ist
durchschnittliche Überlassungsdauer
variiert von 1 Tag in der Hotel- und Restaurantbranche bis 80 Tage im Finanzsektor
durchschnittliche Beschäftigungsdauer
4 - 6 Monate; viele werden nur für die Dauer des Einsatzes von dem Verleihunternehmen beschäftigt; in Ausnahmefällen bleiben Leiharbeitnehmer über Jahre beim Verleiher angestellt
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
das allgemeine Arbeitsrecht enthält spezifische Regelungen zum Überlassungsvertrag, zu den Arbeitsbedingungen eines Leiharbeitnehmers und zu den Voraussetzungen des Betreibens eines Zeitarbeitsunternehmens
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
* bei gefährlichen Tätigkeiten
* im Falle eines Streiks im Entleihbetrieb
* Leiharbeitnehmer dürfen nicht im Regel-Tätigkeitsbereich des Entleihers eingesetzt werden
Arbeitnehmerüberlassung erlaubt
* als Ersatz für einen zeitweise abwesenden oder suspendierten Arbeitnehmer
* als saisonale Arbeitskraft
* für bestimmte Beschäftigungen, für die keine permanente Arbeitskraft notwendig ist
* zum Abdecken von Auftragsspitzen oder Arbeiten, die nicht rglm. im Entleihbetrieb anfallen
* zur Ausführung dringender Arbeiten im Rahmen des Arbeitsschutzes
* zur Eingliederung Arbeitsloser
Auflagen für Personaldienstleister
das Arbeitsministerium muss bis zum 8. eines Monats mit allen relevanten Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung im Vormonat versorgt werden
Arbeitnehmervertretung
Leiharbeitnehmer haben das Recht im Entleihbetrieb den Betriebsrat zu konsultieren und sich beraten zu lassen; sie dürfen sich aber nicht an Wahlen beteiligen oder sich wählen lassen
Gewerkschaften
keine speziell für Leiharbeitnehmer; die OGB-L hat eine Abteilung für Dienstleistung und Energie, in der die Zeitarbeit mitvertreten ist, Mitglied in der OGB-L sind ca. 5 % aller Leiharbeitnehmer; LCGB
Arbeitgeberverbände
ULEDI wurde 1994 gegründet hat 19 Mitglieder, die 62 % des Gesamtumsatzes erwirtschaften
Tarifverträge
der branchenspezifische, allgemeingültige Tarifvertrag zwischen OGB-L, LCGB und ULEDI wurde am 13.05.1998 geschlossen und im Jahr 2007 erneuert, er gilt auf nationaler Ebene; der Tarifvertrag legt u.a. fest:
* Leiharbeitnehmer müssen die selben Zugangsmöglichkeiten zu sozialen Einrichtungen im Entleihbetrieb haben wie das Stammpersonal
* ihnen muss die gleiche Arbeitsschutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden
* wenn der Einsatz einen Tag vor dem Urlaubsantritt endet und der Leiharbeitnehmer nach dem Urlaub einen neuen Einsatz beim selben Entleiher beginnt, ist der Urlaub des Leiharbeitnehmers zu bezahlen
* Arbeit während der Urlaubszeit ist wie im Entleihbetrieb extra zu bezahlen
* Überstunden dürfen nur im gesetzlichen Rahmen geleistet werden und müssen auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben
Pflichtelemente im Überlassungsvertrag
* Grund der Arbeitnehmerüberlassung, anzugeben für jeden einzelnen Leiharbeitnehmer
* Überlassungsdauer, enthält der Vertrag kein Beendigungszeitpunkt, muss er für eine Mindestdauer abgeschlossen werden und als Beendigungszeitpunkt die Rückkehr des zeitweilig abwesenden Stammarbeitnehmers oder die Erfüllung des sonstigen Zwecks enthalten
* Beschreibung der Tätigkeit
* erforderliche berufliche Qualifikationen und Fähigkeiten
* Einsatzort
* Arbeitszeit
* Vergleichslohn
* Stellungnahme, dass die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern im Entleihbetrieb nicht verboten ist
* es darf eine Probezeit vereinbart werden
* im Falle des Ersatzes für einen abwesenden Stammarbeitnehmer ist dessen Name und die Dauer seiner Abwesenheit anzugeben

Arbeitet der Leiharbeitnehmer nach Ablauf des Überlassungszeitraums weiter im Entleihbetrieb ohne Arbeitsvertrag oder aufgrund erneuter Überlassung, entsteht aufgrund der tatsächlichen Beschäftigung ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher.
Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen
* Beginn der Tätigkeit
* minimale Überlassungsdauer
* Dauer der Probezeit
* Leiharbeitnehmer muss monatlich über geleistete Tätigkeiten und Lohn informiert werden

Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer muss sämtliche Bestandteile des Vertrages zwischen Verleiher und Entleihbetrieb wiedergeben; der Arbeitsvertrag muss dem Leiharbeitnehmer spätestens zwei Tage nach Einsatzbeginn schriftlich zugehen
Beachten Sie auch unser detailliertes Infopaket zur grenzüberschreitenden Überlassung nach Luxemburg


letzte Aktualisierung: 12.07.2010

Länder-Informationen

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH