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Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
1947
Anzahl Leiharbeitnehmer
ca. 37.600
Frauenanteil
ca. 49%
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
keine offizielle Statistik
Umsatz der Branche
ca. 1,8 Mrd Euro jährlich
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
Konstruktion, Fertigung, Gesundheits- und Sozialwesen
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Eintragung in Register ist erforderlich
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
- organisiert als Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Hinterlegung eines Garantiefonds oder Eigenkapital vergleichbar mit dem Stammkapital einer GmbH in Höhe von 100.000 NOK ca. 11.390 EUR
- Zeitarbeitsunternehmen müssen sich registrieren lassen; das Register der Zeitarbeitsunternehmen wird von der Aufsichtsbehörde für Arbeit geführt, bei diesem müssen Unterlagen eingereicht werden, aus denen hervor geht, dass der Antragsteller organisatorisch in der Lage ist, die gesetzlichen Bestimmungen für die Zeitarbeit einzuhalten
Erlaubniserteilende Behörde
Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten
Postboks 8019 Dep. 0030 Oslo, Norway
Telefon: +47 22 24 90 90 11
Fax: + 47 22 24 87 11
Homepage: www.regjeringen.no
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
Angestellter des Verleihers
Arbeitsentgelt
wird vom Verleiher als Arbeitgeber festgelegt und ist nicht an den Verdienst des Stammpersonals im Entleihbetrieb angelehnt, ebenso alle anderen Arbeitsbedingungen
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
keiner, die Gewerkschaften haben aber mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt
durchschnittliche Überlassungsdauer
1 Monat und 2 Tage
durchschnittliche Beschäftigungsdauer
3 Monate
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
Gesetz der Arbeitsbedingungen, Arbeitsmarktgesetz
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
als Ersatz für streikendes Stammpersonal, keine gesetzliche Regelung aber in Tarifverträgen (der Entleihunternehmen) und den Verhaltensrichtlinien der NHO enthalten
Arbeitnehmerüberlassung erlaubt
in den selben Fällen in denen befristete Arbeitsverhältnisse erlaubt sind; befristete Arbeitsverhältnisse sind erlaubt für:
- Arbeiten, die so rglm. nicht im Unternehmen anfallen
- als Ersatz für eine zeitlich befristete Abwesenheit eines Stammarbeitnehmers z.B. Urlaub, Weiterbildung
- weitere Möglichkeiten ohne große praktische Relevanz
- in tariflich gebundenen Unternehmen können zwischen dem Arbeitgeber und gewählten Vertretern der Leiharbeitnehmer unternehmensinterne Vereinbarungen getroffen werden, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen (es ist jedoch kein Fall in der Praxis bekannt, in dem von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde)
Auflagen für Personaldienstleister
- es dürfen keine Gebühren von den Leiharbeitnehmer verlangt werden
- es dürfen keine Strafen auferlegt werden für den Wechsel des Leiharbeitnehmers in eine Festanstellung beim Entleiher
- frühestens nach sechs Monaten darf an einen vorhergehenden Arbeitgeber überlassen werden
Arbeitnehmervertretung
Leiharbeitnehmer haben das Recht sich zu organisieren nur beim Verleiher; die gewerkschaftliche Vertretung der Leiharbeitnehmer ist sehr gering, die allgemeinen Gewerkschaften decken die Branche weitestgehend mit ab
Arbeitnehmervereinigungen
es gibt keine Gewerkschaft speziell für die Zeitarbeit aber die bestehenden Gewerkschaften decken die Branche mit ab, in den Tarifverhandlungen wurden die Arbeiter von dem schwedische Gewerkschaftsbund und die Angestellten von der Unionen, ein Gewerkschaftsverband für Angestellte mit ca. 500.000 Mitgliedern vertreten, für die Akademiker verhandelte der schwedische Verband der Ingenieure
Arbeitgebervertretung
die größten Zeitarbeitsunternehmen sind Mitglied in der Arbeitgebervereinigung NHO (Næringslivets Hovedorganisasjon), diese gibt Verhaltensrichtlinien zur Selbstregulierung der Branche an ihre Mitglieder aus; ebenfalls relevant ist die NHO Dienstleistungen, darin sind noch andere Branche als die Zeitarbeit abgedeckt
Tarifverträge
keine, bis auf wenige branchespezifische Tarifverträge


letzte Aktualisierung: 26.02.2010

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