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Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
1989
Anzahl Leiharbeitnehmer
ca. 103.400 ( entspricht 2% der gesamten Arbeitskraft )
Frauenanteil
40%
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
250
Umsatz der Branche
die 50 Mitglieder der Arbeitgebervereinigung APESPE erwirtschafteten einen Umsatz von € 750 Mio.
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
40% Industrie / 13% Handel / 12% Dienstleistungen für Unternehmen / 9% Hotel/Catering / 9% Transport und Kommunikation / 8% Bau
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
ist zwingend erforderlich, muss jährlich erneuert werden
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
Hinterlegung von ca. 74 000 Euro zur Sicherung der Gehälter und Sozialabgaben
Erlaubniserteilende Behörde
Instituto de Emprego e Formação Profissional
Av. José Malhoa 11, 1099-018 Lisboa
Telefon: +351 21 861 41 00
Telefax: +351 21 722 70 13
Homepage: www.iefp.pt
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
Angestellter des Verleihers
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers
entspricht der eines Regelarbeitnehmers, insbesondere müssen Leiharbeitnehmer in den Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Entleihunternehmens eingebunden werden
Arbeitsentgelt
muss dem eines Regelarbeitnehmers entsprechen
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
475 Euro mtl.
Mindeststundenlohn
2,86 Euro
maximale Überlassungsdauer
2 Jahre, als Ersatz eines abwesenden Mitarbeiters für die Dauer der Abwesenheit, 6 Monate als Ersatz eines ausgeschiedenen Mitarbeiters, 12 Monate bei zeitlich begrenzter Mehrarbeit ( mit Einverständnis der Arbeitsinspektion Inspecção Geral Trabalho auf 24 Monate verlängerbar ), maximal 6 Monate / Jahr bei saisonalem Mehrbedarf, 6 Monate bei besonderen Projekten, welche besonders qualifizierte Mitarbeiter erfordern ( mit Einverständnis der Arbeitsinspektion Inspecção Geral Trabalho verlängerbar )
durchschnittliche Überlassungsdauer
4,4 Monate
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
Gesetz Nr.: 358/89, Gesetz Nr.: 146/99, Gesetz Nr.: 19/07 (Artikel 2)
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
bei gefährlichen Tätigkeiten
Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet
als Ersatz abwesender Angestellter für die Dauer der Abwesenheit, als Ersatz eines ausgeschiedenen Mitarbeiters ( max. 6 Monate ), bei zeitlich begrenztem außergewöhnlichen Mehrbedarf an Mitarbeitern ( max. 24 Monate ), bei außergewöhnlichen Arbeiten, bei saisonalem Mehrbedarf ( max. 6 Monate / Jahr ), für besondere Projekte, die besonders qualifizierte Mitarbeiter erfordern ( max. 6 Monate )
Auflagen für Personaldienstleister
Ausrüstung, sowie erfahrenes und ausgebildetes Personal muss vorhanden sein, General Labour Inspection muss über alle relevanten Daten bezüglich der Arbeitnehmerüberlassung informiert werden, 1% des durch Arbeitnehmerüberlassung erzielten Umsatzes muss für Weiterbildungen ausgegeben werden, es müssen 1% der Anzahl der angestellten Leiharbeitnehmer aus dem Vorjahr als Minimum im Folgejahr vom Personaldienstleister beschäftigt werden, ab einer Belegschaft von mehr als 5.000 Leiharbeitnehmer müssen nicht mehr als 50 Leiharbeitnehmer im Folgejahr beschäftigt werden
Arbeitgebervereinigung
der Arbeitgeberverband (Associacao Portuguesa das Empresas do sector Privado de Emprego) APESPE hat nach eigenen Angaben 50 Mitglieder und versucht seit langem, die Zeitarbeit als eigenständig anerkannte Branche zu etablieren, u.a. hat er Verhaltensrichtlinien für Zeitarbeitsunternehmen eingeführt und eine Anlaufstelle für Leiharbeitnehmer eingerichtet, aktuell versucht der Verband Tarifvertragsverhandlungen neu in Gang zu bringen, einen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche gibt es derzeit nicht
Arbeitnehmervertretung
bei Entleihbetrieben
Tarifverträge
der einzige Tarifvertrag, ausgehandelt und unterzeichnet im Jahr 1989 von der Arbeitgebervereinigung APESPE und der Gewerkschaft FETESE (Federacao dos Trabalhadores dos Escritórios e Servicos) war allgemeiner gehalten als das Gesetz zur Zeitarbeit aus dem selben Jahr und erlangte somit nie großen Einfluss oder Bedeutung


letzte Aktualisierung: 12.07.2010

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