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Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
1993
Anzahl Leiharbeitnehmer
ca. 63.000
Frauenanteil
80%
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
10 internationale Unternehmen in Schweden tätig
Umsatz der Branche
ca. 1,56 Mrd. Euro
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
74% Dienstleistung / 22% Industrie / 4% Gesundheitswesen
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
ist nicht zwingend erforderlich kann aber freiwillig beantragt werden, für die Mitgliedschaft in der schwedischen Arbeitgebervereinigung der Personalagenturen muss die Erlaubnis zu Arbeitnehmerüberlassung erteilt worden sein
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
Tarifbindung, Teilnahme mind. einer Führungskraft an einer weiterführenden Fortbildungsveranstaltung der schwedischen Arbeitgebervereinigung der Zeitarbeitsunternehmen, einschlägiges Konzept zur Gleichbehandlung, etc.
Erlaubniserteilende Behörde
Almega AB
Box 16105, S-10322 Stockholm
Telefon: +46 8 762 68 97
Homepage: www.almega.se
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
Angestellter des Verleihers
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers
entspricht der eines Regelarbeitnehmers
Arbeitsentgelt
im Tarifvertrag für Arbeiter wurde die Gleichbezahlung von Leiharbeitnehmern und Stammpersonal vereinbart; im Tarifvertrag für Angestellte und Akademiker gibt es eine solche Regelung nicht, hier gelten Individualvereinbarung bzgl. des Arbeitsentgelts
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
Branchenregelungen durch Tarifverträge
maximale Überlassungsdauer
unbegrenzt
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
Gesetz über private Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteverleih, bei dessen Nichteinhaltung drohen Strafen und der Verlust der Erlaubnis
Auflagen für Personaldienstleister
Leiharbeitnehmer dürfen nicht daran gehindert werden, eine Beschäftigung bei dem Entleiher aufzunehmen, ein Leiharbeitnehmern darf nicht vor Ablauf von sechs Monaten an seinen früheren Arbeitgeber verliehen werden, für die die Zuweisung eines Arbeitsplatzes darf vom Leiharbeitnehmer kein Entgelt verlangt werden; ausländische Personaldienstleister müssen den schwedischen Tarifvertrag anwenden
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
im Falle eines Streiks, eindeutige Regelung dazu enthält nur der Tarifvertrag für Arbeiter, es gibt aber eine Übereinkunft aller Gewerkschaften, dass an bestreikte Unternehmen nicht verliehen wird; bei gefährlichen Tätigkeiten
Informationspflicht bezügl. Arbeitssicherheit
Entleiher muss Leiharbeitnehmer nicht über Sicherheitsrisiken informieren
Arbeitsvertrag
falls nichts anderes vereinbart, so gilt der Arbeitsvertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Leiharbeitnehmer als unbefristet; der Tarifvertrag für Arbeiter besagt, dass eine Befristung die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten darf, allerdings dann auf zwölf Monate verlängert werden kann, wenn die örtliche Gewerkschaftsvertretung zugestimmt hat
Arbeitnehmervertretung
bzgl. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverboten haben Leiharbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten im Entleihbetrieb wie das Stammpersonal; Leiharbeitnehmer haben eine eigene Vertretung beim Verleiher, diese darf auch im Entleihbetrieb tätig werden; die Vertretung des Stammpersonals im Entleihbetrieb darf nicht für die Leiharbeitnehmer tätig werden
Arbeitnehmervereinigung
es gibt keine Gewerkschaft speziell für die Zeitarbeit aber die bestehenden Gewerkschaften decken die Branche mit ab, in den Tarifverhandlungen wurden die Arbeiter von dem schwedische Gewerkschaftsbund und die Angestellten von der Unionen, ein Gewerkschaftsverband für Angestellte mit ca. 500.000 Mitgliedern vertreten, für die Akademiker verhandelte der schwedische Verband der Ingenieure
Arbeitgebervereinigung
die Arbeitgebervereinigung der Personaldienstleister in Schweden ist ein Tochterverband der Almega Gruppe und hat 450 Mitglieder
Tarifverträge
aktuell gibt es zwei national geltende Tarifverträge, einer für Arbeiter und einer für Angestellte und Akademiker, beide wurden von dem Arbeitgeberverband schwedischer Personaldienstleister geschlossen; ferner wurden Regional- und Branchentarifverträge geschlossen


letzte Aktualisierung: 26.05.2010

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