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Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
2004
Anzahl Leiharbeitnehmer
ca. 22.400
Frauenanteil
ca. 40%
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
400
Umsatz der Branche
keine offizielle Statistik
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
Autoindustrie und Elektrotechnik; fast alle Leiharbeitnehmer werden als Arbeiter beschäftigt, die Hälfte aller Leiharbeitnehmer werden als ungelernte Hilfskräfte beschäftigt
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
ist zwingend erforderlich, muss nach 5 Jahren erneuert werden
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
geregelt in Nr. 5/2004 des Arbeitsgesetzbuches; Antragsteller muss über einen Schulabschluss verfügen und darf nicht vorbestraft sein; Entrichtung einer Gebühr von 3.000 SKK ( ca. 80 Euro); bei Gesetzesverstößen kann die Erlaubnis entzogen werden oder eine Strafe von 1.000.000 SKK (ca. 33.200 EUR) auferlegt werden
Erlaubniserteilende Behörde
Ministerstvo práce, sociálnych vecí a rodiny slovenskej republiky
( Zentrale für Arbeit, soziale Angelegenheiten und Familie )
Spitalska 4-6, SK-81643 Bratislava
Homepage: www.employment.gov.sk
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
Angestellter des Verleihers
Sozialvers.rechtl. Stellung des Arbeitnehmers
entspricht der eines Regelarbeitnehmers
Arbeitsentgelt
muss nach den ersten drei Monaten dem eines Stammarbeitnehmers entsprechen
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
308 Euro mtl.
Mindeststundenlohn
1,77 Euro
maximale Überlassungsdauer
unbegrenzt
durchschnittliche Überlassungsdauer
die rglm. Überlassungsdauer reicht von wenigen Monaten bis zu einem Jahr; die Durchschnittslänge des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Zeitarbeitsunternehmen beträgt weniger als sechs Monate
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
Nr. 5/2004 und Nr. 311/2001 des Arbeitsgesetzbuches regeln die Arbeitnehmerüberlassung; es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, Leiharbeitnehmer müssen wie vergleichbare Stammarbeitnehmer im Entleihunternehmen behandelt werden, sie müssen Zugang zu Sozialstätten und die gleichen Bildungschancen erhalten, Abweichungen bei der Lohnhöhe sind nur in den ersten drei Monaten erlaubt; Entleiher haben die Leiharbeitnehmer über freie Stellen in ihrem Unternehmen zu unterrichten
Auflagen für Personaldienstleister
es dürfen keine Gebühren vom Leiharbeitnehmer verlangt werden
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
bei gefährlichen Tätigkeiten
Tarifverträge
keine
Arbeitnehmervertretung
Leiharbeitnehmer haben die Möglichkeit im Zeitarbeitsunternehmen einen Betriebsrat zu gründen oder einer Gewerkschaft beizutreten, aufgrund der hohen Fluktuationsrate in der Branche wird davon rglm. kein Gebrauch gemacht
Mindestangaben im Überlassungsvertrag
keine Regelungen für den Überlassungsvertrag
Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen
entleihendes Unternehmen, Beginn und Dauer der Überlassung, Art der Tätigkeit, Gehalt, Verfahren bei vorzeitiger Beendigung der Überlassung


letzte Aktualisierung: 12.07.2010

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