Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-International
  • Arbeitnehmerüberlassung EU - Staaten

Informationen über die Arbeitnehmerüberlassung der EU - Staaten

Mitgliedsland: ein Land

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Zypern
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Frankreich
  • Finnland
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Vereinigtes Königreich

Arbeitnehmerüberlassung geregelt seit
1999
Anzahl Leiharbeitnehmer
6.500 (entspricht ca. 0,75 % aller Personen in Beschäftigung)
Frauenanteil
ca. 46 %
Anzahl aktiver Zeitarbeitsunternehmen
3 mit einem Marktanteil von insgesamt 90%
Umsatz der Branche
keine offizielle Statistik
Haupteinsatzgebiete der Leiharbeitnehmer
Industrie, Handel, Logistik und Bauwirtschaft
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
ist seit 2006 nur noch für private Arbeitsvermittlung notwendig; Arbeitnehmerüberlassung ist konzessionsfrei möglich
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
ein bisher notweniger Konzessionsvertrag mit dem Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales ist nicht mehr notwendig, das Zeitarbeitsunternehmen muss sich lediglich als ein solches registrieren lassen, für eine Registrierung muss das Unternehmen verschiedene personelle und organisatorische Kriterien zu erfüllen; ausländische Zeitarbeitsunternehmen müssen sich ebenfalls beim Ministerium für Arbeit anmelden; für private Arbeitsvermittlung muss ein Konzessionsvertrag mit dem Ministerium geschlossen werden, die Dauer der Konzession soll ein Jahr nicht überschreiten
Erlaubniserteilende Behörde
Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales
Kotnikova 5, SL-1000 Ljubljana
Telefon: +386 1369 77 00
Telefax: +386 1369 78 32
Homepage: www.gov.si/mddsz
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
Angestellter des Verleihers
Arbeitsentgelt
muss dem eines Regelarbeitnehmers entsprechen, in der Praxis verdienen Leiharbeitnehmer aber rglm. weniger und werden zu schlechteren Arbeitsbedingungen beschäftigt, sie erhalten oft nur den gesetzlich festgelegten Mindestlohn ohne Zuschläge oder Boni, das resultiert überwiegend daraus, dass nach dem maßgeblichen Gesetz über die Arbeitsbeziehungen die Lohnzahlung an die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung im Entleihbetrieb gekoppelt ist
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn
597 Euro mtl. (2011: 734 Euro mtl.)
Mindeststundenlohn
3,45 Euro (2011: 4,24 Euro)
maximale Überlassungsdauer
12 Monate
durchschnittliche Überlassungsdauer
6 - 8 Monate
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung
Bestimmungen, die u.a. die Zeitarbeitsbranche betreffen: Gesetz über die Arbeitsbeziehungen (2007); Gesetz über Beschäftigung und Arbeitslosenversicherung (2006); Gesetz über öffentliche Einrichtungen (2002); Verordnungen über die Ausübung der Tätigkeit als Arbeitsagentur (2006); Regelung zur Bezahlung der privaten Arbeitsvermittlung (2007)
Auflagen für Personaldienstleister
Leiharbeitnehmer haben auch während einsatzfreier Zeiten Anspruch auf ein Gehalt in Höhe von 70% des Mindestlohns
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
im Falle eines Streiks, bei gefährlichen Tätigkeiten, bis zu 12 Monaten nach einer Massenentlassung
Arbeitnehmervertretung
beim Verleiher, Leiharbeitnehmer haben die selben Rechte wie das Stammpersonal, das Recht auf Streik wird allerdings von Leiharbeitnehmern nicht genutzt
Arbeitgebervereinigung
die zwanzig größten Zeitarbeitsunternehmen haben vor sieben Jahren den Arbeitgeberverband ZAZ (Zdruzenje agencij za zaposlovanje) gegründet
Arbeitnehmervereinigung
eine Gewerkschaft speziell für Leiharbeitnehmer gibt es nicht; Leiharbeitnehmer haben die Möglichkeit Mitglied in den allgemeinen Gewerkschaften zu werden, dies wird aber nach Angaben der Vereinigung freier Gewerkschaften Slowenien (ZSSS) weitestgehend nicht genutzt
Tarifverträge
keine
Pflichtelemente im Überlassungsvertrag
erforderliche berufliche Qualifikation und Fähigkeiten des Leiharbeitnehmers, Verletzungsgefahr und Gesundheitsrisiken, Rechte des Leiharbeitnehmers und des Entleihbetriebes
Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen
Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer muss klar stellen, dass Gehalt von geleisteter Arbeit im Entleihunternehmen abhängt und Höhe der Ersatzzahlung für einsatzfreien Zeitraum festlegen, vor Überlassung muss Leiharbeitnehmer über seine Arbeit betreffende Vertragsbestandteile informiert werden


letzte Aktualisierung: 12.07.2010

Länder-Informationen

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH