Zeitarbeit als Einstieg in den festen Job
26.05.2004
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Die bis zum 30. März 2004 geltenden Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk sind nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) wieder ab dem 01. Juni 2004 gültig. Die Rechtsverordnung gilt bis zum 31. März 2006 und tritt dann ohne Nachwirkung außer Kraft.
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