Neue allgemeinverbindliche Zeitarbeits-Lohnuntergrenze ab 01.07.
26.06.2026
Wie berichtet, hatten die Zeitarbeits-Tarifpartner Ende April die Allgemeinverbindlichkeit der EG 1 des DGB/GVP-Tarifvertrages beantragt. Diese ist nun mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aktiv geworden und tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Somit müssen ab diesem Datum in Deutschland alle Leiharbeitnehmer ausnahmslos mindestens mit zunächst 14,96 Euro/Std. entlohnt werden.
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