Ab 1. Januar 2023: Neue Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
29.12.2022
Die Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wurde am 23. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2023 sind Verleiher verpflichtet, ihren Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern mindestens 12,43 EURO zu zahlen.
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