Leiharbeitnehmer in der Kantine des Entleihers und steuerliche Hin- und Zurückberechnung
19.08.2026
In einer zusammenfassenden Betrachtung macht das Portal ad-hoc-news darauf aufmerksam, dass Entleihbetriebe nicht nur grundsätzlich verpflichtet sind, ihren eingesetzten Leiharbeitnehmern Zugang zu Betriebskantinen zu gewähren, sondern den Leiharbeitnehmern auch etwaige vergünstigte Preise in der Kantine zu gewähren. Bezüglich der Kantinennutzung gab es jüngst ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Dabei hat der BFH entschieden, dass die bloße Weiterberechnung von Kosten für die vergünstigte Kantinennutzung von Leiharbeitnehmern keine umsatzsteuerliche Leistung darstellt.
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