Equal-pay-Anspruch existiert nur einseitig
21.03.2024
Bekanntlich haben Leiharbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit und mit tariflicher Ausnahme grundsätzlich Anspruch auf gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Wie das LAG Mecklenburg-Vorpommern nun klarstellte, gilt dies nicht umgekehrt.
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