BAG bestätigt Zeitarbeits-Tarifverträge
01.06.2023
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BAG zum Thema Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern hat die aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträge vollumfänglich bestätigt. Nachdem der EuGH im Fall der Abweichung von equal treatment nebulös "Ausgleichsvorteile" angemahnt hatte, gab es Befürchtungen (oder je nach Betrachtungsweise Hoffnungen), dass die aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträge teilweise für ungültig erklärt werden könnten. Das höchste deutsche Arbeitsgericht positionierte sich jedoch sehr deutlich.
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