04.03.2005
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In seinem Erfahrungsbericht zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in den Jahren 2000 bis 2004 zieht der AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. ein ernüchterndes Fazit über die Gesetzesnovellierungen der Bundesregierung. Trotz der Aufhebung von Restriktionen sind die Personaldienstleister noch immer in ihrem Potential eingeschränkt, der Jobmotor für den maladen deutschen Arbeitsmarkt zu sein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hatte die MVZ, Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V., im Sommer 2004 aufgefordert, eine Stellungnahme über die Erfahrungen des Verbandes mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Zeitraum 2000 bis 2004 abzugeben. Aufgrund der Fusion der MVZ auf den AMP wurde dieser Bericht nun vom AMP eingereicht, wobei die Erfahrungen der MVZ-Mitglieder eingeflossen sind.
Die Stellungnahme des AMP zeichnet sich durch Praxisnähe aus, weil sie die Meinung und Erfahrungen der im Verband vertretenen Unternehmer und Unternehmerinnen wiedergibt. Dabei stellen die AMP- und MVZ-Mitglieder der Bundesregierung insgesamt kein sonderlich gutes Zeugnis aus. Die Bundesregierung, so die Bilanz des AMP-Berichtes, habe mit den Neuregelungen des AÜG im Rahmen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eine Reihe von Restriktionen aufgehoben, deren Abschaffung seit langem von den Zeitarbeitsverbänden gefordert worden war. Die damit verbundenen Erleichterungen für die Arbeitspraxis der Personaldienstleister wirkten sich zwar insgesamt positiv für die Branche aus. Die Impulse für den Arbeitsmarkt waren jedoch weitaus geringer als erwartet, weil der Zeitarbeit durch den faktischen Tarifzwang infolge des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gleichzeitig eine neue Fessel angelegt wurde. Die Einführung der Personal-Service-Agenturen sowie Gesetzesvorhaben wie z.B. die so genannte Ausbildungsplatzabgabe und das geplante Antidiskriminierungsgesetz taten ein Übriges, um die durch die lang anhaltend schwache Konjunktur ohnehin beeinträchtigte Branche weiter zu verunsichern.
Der AMP schreibt der Bundesregierung deshalb in seinem Erfahrungsbericht in das Stammbuch: „Wenn die Bundesregierung ihr Ziel, die Arbeitslosigkeit in Deutschland nachhaltig abzubauen, wirklich realisieren will, sollte sie die Zeitarbeitsbranche von unnötigen hinderlichen Restriktionen befreien, staatliche Wettbewerbsverzerrungen einstellen sowie den Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit verhindern. Ohne die in diesem Erfahrungsbericht dargestellten „Behinderungen“ könnte die Zeitarbeit tatsächlich zu dem Jobmotor für den Arbeitsmarkt werden, wie Beispiele aus dem europäischen Ausland bereits bewiesen haben.“
Wer ist der AMP?
Der AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V., Berlin, wurde im September 2004 von Mitgliedern der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MVZ) und der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V. (INZ) gegründet. Mit dem AMP erhalten die mittelständischen Personaldienstleister einen leistungsstarken und durchsetzungsfähigen Verband, der die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen in Öffentlichkeit, Politik und Wirtschaftsverbänden vertritt.
Der Erfahrungsbericht zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Zeitraum 2000 bis 2004 des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) steht ab sofort hier öffentlich zur Verfügung.
(Quelle: AMP)