01.06.2023
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BAG zum Thema Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern hat die aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträge vollumfänglich bestätigt.
Nachdem der EuGH im Fall der Abweichung von equal treatment nebulös "Ausgleichsvorteile" angemahnt hatte, gab es Befürchtungen (oder je nach Betrachtungsweise Hoffnungen), dass die aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträge teilweise für ungültig erklärt werden könnten.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht positionierte sich jedoch sehr deutlich: "Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann [...] ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen [...] Ein möglicher Ausgleichsvorteil kann nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei unbefristeten als auch befristeten Leiharbeitsverhältnissen die Fortzahlung des Entgelts auch in verleihfreien Zeiten sein."
Für die Arbeitgeberseite zeigte sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit zufrieden. Verhandlungsführer Sven Kramer: "Wir setzen nach wie vor auf eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft mit den DGB-Gewerkschaften und stehen auch weiterhin für die Tarifautonomie. Seit 20 Jahren haben wir auf dieser Basis regelmäßig gemeinsam Tarifwerke vereinbart und weiterentwickelt, in denen stets die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt wurden. Das soll auch so bleiben".
Für die Gewerkschaftsseite äußerte der DGB Bedauern und kündigte an, das Urteil auch tarifpolitisch bewerten zu wollen.
Quelle: BAG / iGZ / DGB / Bild: depositphotos.com ID: 160176416
Kommentare (9)
Nippels
01.06.2023 14:02 Uhr Antworten
Die Geier vom DGB schließen Tarifverträge mit der Arbeitgebervertretung ab und bedauern hinterher deren Richtigkeit und Gültigkeit? Muss man nicht verstehen und ist alles andere als seriös.
Irgendwer
01.06.2023 14:15 Uhr Antworten
....zum Schluss bekommt der DGB eh was er will. Und wenn er es durch Aufkündigung von Tarifverträgen macht oder dann ausspielt, wenn es die neuen Abschlüsse zu verhandeln gilt. Streiks oder Streikandrohungen regeln in Deutschland alles. Auch, wenn dafür jede Maß gesprengt wird siehe EVG und DB aktuell.
Der Schinderhannes
02.06.2023 07:26 Uhr Antworten
Streiks in der Zeitarbeitsbranche...?? - Wäre zum einen ein Novum (wie hoch bzw eher gering ist nochmal der Anteil der gewerkschaftlich organisierten (Leih-)AN??) und zum anderen würde es (im Gegensatz zur Reiseverkehrsbranche) kaum jemand mitbekommen solange sich die Streikenden nicht auf öffentlichen Straßen festkleben....
Nippels
02.06.2023 08:52 Uhr Antworten
"Irgendwer" spricht nicht von streikenden Zeitarbeitern, sondern von der Mentalität der Gewerkschaften, jeden Ausgleich für private Kostensteigerungen auf die Arbeitgeber abzuwälzen.
Das wird sich mittelfristig nicht auszahlen. Da bin ich mir sicher. Denn die großen tarifgebundenen Unternehmen suchen sich dann doch lieber eine neue Heimat im Ausland.
Irgendwer
02.06.2023 10:20 Uhr Antworten
Korrekt. Es ist (allgemein in Deutschland aktuell) Maß und Mitte verloren gegangen. Anstelle, man auf Augenhöhe agiert hält der blinde Egoismus einzug der nachhaltig allen Seiten mehr schadet als nutzt.
kein Honk
02.06.2023 13:28 Uhr Antworten
Ja, da haben Sie vollkommen Recht.
Jedoch handelt auch der DGB nach liberalen Kriteien. Wenn etwas knapp wird, wird es teuer. Wenn die für eine gleichbleibende Arbeitsleistung notwendigen Bedürfnisse (s. Maslow) teurer werden, so steigt auch der Preis für die (aktuell noch generell knappe) Arbeitsleistung.
Zum Thema Mitte und Maß: der Liberalismus hat das Prinzip seit Jahrzehnten in unsere Gesellschaft geschleußt...nur dass eben bisher nicht Hinz und Kunz sodern nur die oberen 10-20% dies wirklich ausleben und bei Ihnrer Vergütung/erhaltenen Boni oft hemmungslos überziehen. Dank des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften ziehen nun Hinz und Kunz nach und wollen auch ein Stück vom Kunchen. Das betrifft tarifgebundenen AN und AN die in Eigenregie verhandeln.
Irgendwer
02.06.2023 13:59 Uhr Antworten
Nur ist es entsprechend genauso liberal, dass die betreffenden Wirtschaftszeige perspektivisch bestenfalls die Geschäftstätigkeit verringern oder schlechtensfalls Ausland abwandern bzw. den Geschäftsbetrieb ganzlich einstellen. Wer befriedigt dann noch die Bedürfnisse der Arbeitnehmer? Kurzfristig vielleicht Konkurrenten aber langfristig niemand mehr weil es sich kein Arbeitgeber mehr leisten kann diese Wolkenkuckucksheime zu finanzieren.
kein Honk
05.06.2023 08:19 Uhr Antworten
Vollkommen richtig, irgendwer. Und mit diesem Druckmittel/Argument wurden die Löhne und Gehälter seit Jahrzehnten niedrig(er) gehalten...während im Management ein Rekord nach dem anderen gebrochen wird. Sei es bei den Enkünften oder auch den Abfindungen für Versager...Den Leuten reicht es eben.
Beispiel:
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/deutsche-bahn-top-manager-kriegen-deutlich-mehr-grundgehalt/
Mal schnell 14% mehr ... 14% auf bereits gute Bezüge... und das ist nur ein Beispiel von sehr vielen
kein Honk
02.06.2023 13:20 Uhr Antworten
Nippels, das war doch nicht der DGB sondern eine Privatperson...