Neuer iGZ - Mustervertrag zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenbetrieb
08.09.2003
Kategorie: Rechtsecke - Beiträge
Im Rahmen der Anpassung an die neuen tariflichen Regeln müssen nicht nur alle bestehenden und neuen Arbeitsverträge mit externen Mitarbeitern spätestens bis zum 1. Januar 2004 grundlegend umgestellt werden, sondern es müssen auch die AÜ – Verträge mit Kundenbetrieben unter Berücksichtigung dieser neuen "Spielregeln" entsprechend modifiziert werden. Zwecks Arbeitshilfe hat der iGZ nachfolgend ein Muster zur weiteren Verwendung bzw. Anpassung an betriebsinterne Bedürfnisse bereitgestellt. Lesen Sie hier den Mustervertrag. (Quelle: iGZ)