24.03.2016
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) macht in einer Medieninformation darauf aufmerksam, dass die jüngst berichteten höheren Zahlen an Leiharbeitnehmern und Verleihbetrieben maßgeblich auf einer Umstellung des statistischen Erhebungsverfahrens der BA beruhen. Das neue Verfahren führt zu einem höheren Erfassungsgrad gegenüber der vorherigen manuellen Methode, bei welcher „ein kleiner Teil der Verleihbetriebe die Meldungen nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig abgegeben“ hatte.
Dies bedeutet einerseits, dass der Anstieg der Zahlen zwar nicht in dem berichteten Umfang stattgefunden hat, jedoch wurden demnach bis vor kurzem wahrscheinlich zu niedrige Zahlen veröffentlicht.
Der BAP macht weiter darauf aufmerksam, dass aufgrund gestiegener Gesamtbeschäftigung die Quote der Zeitarbeitnehmer weiter konstant bei 2,1% liegt. Auch die angegebene Zahl von 50.000 Zeitarbeitsunternehmen sei "gänzlich falsch", da die Definition zu weit gefasst sei. Maßgeblich sei die Zahl der Betriebe "mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung", welche bei ca. 11.000 liegt (worin auch noch alle Niederlassungen enthalten sind).
(Quelle: BAP)