02.02.2005
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Neben einer Darlegung eigener Erfahrungen mit der AÜG – Reform, bewertet die Stellungnahme des iGZ e.V. auch die einzelnen Reformmaßnahmen in der Zeitarbeitsbranche, wie den Abbau von gesetzlichen AÜG – Restriktionen, das „Equal – Pay – Prinzip“ im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, die Einführung der gesetzlichen „Tariföffnungsklausel“ und die PSA als arbeitsmarktpolitisches Instrument. In diesem Zusammenhang werden auch die Vorteile des iGZ – DGB – Tarifvertrages gegenüber dem „Equal – Pay – Prinzip“ betont.
Unter der Überschrift „Perspektiven der Zeitarbeit zwischen Flexibilität und Sicherheit“ fordert das Papier weitere Reformschritte, mit denen die Potenziale der Zeitarbeit stärker entfaltet werden sollen. Hierzu zählen: die Integration des AÜG in ein neues Arbeitsgesetzbuch, die Entbürokratisierung des Erlaubnisverfahrens für Zeitarbeitsbetriebe, die Anerkennung von eigenen Berufsbildern in der Zeitarbeitsbranche, eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie ein Wegfall der Verpflichtung zur Zahlung von Mindestentgelten eines allgemeinver- bindlichen, unter das Entsendegesetz fallenden Tarifvertrages.
Den Abschluss der Stellungnahme bildet ein Blick auf die Zeitarbeit aus europäischer Sicht. Hier finden sich neben dem Bericht der Europäischen „Task Force Beschäftigung“ auch die EU – Richtlinie über die Bedingungen für Leiharbeitnehmer und die EU – Dienstleistungsrichtlinie.
(Quelle: iGZ)