06.07.2004
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In zwei langjährigen Verfahren hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in punkto Beitragsveranlagung gewonnen. Die Veranlagung der Zeitarbeitsunternehmen zum Gefahrtarif 1995 und die Herabsetzungspraxis für den Gefahrtarif 1998 wurden vom BSG als rechtmäßig angesehen und die Revisionen hiergegen zurückgewiesen.
(Quelle: Unternehmensberatung Edgar Schröder)