26.05.2020
Die s.g. "Däubler-Kampagne" die im Rahmen der ZDF-Sendung "Die Anstalt" ins Rampenlicht trat und die bedingungslose Gleichbezahlung von Leiharbeitnehmern mit der Stammbelegschaft zum Ziel hat, konnte gestern nach zahlreichen juristischen Rückschlägen einen Teilerfolg verbuchen. Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat den Fall des auf equal-pay klagenden Leiharbeitnehmers an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Der EuGH muss nun entscheiden, ob die deutsche Rechtslage, die ja bekanntliche u.a. tarifliche Abweichungen von equal-pay vorsieht, mit EU-Recht konform geht. Drei ähnliche Fälle der Kampagne sind aktuell vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus Kaiserslautern ist der erste bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde. Namensgeber und Unterstützer der Kampagne ist der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler.
<a href="index.php?load=2,1&art_id=154573">Update 15.06.20: Die Verleiherseite ist aktuell bereit, nun doch alle Forderungen des Klägers anzuerkennen. Eine EuGH-Vorlage wäre damit gegenstandslos.</a>
Quelle: wochenblatt-reporter.de / labournet.de
Kommentare (0)