12.05.2020
Die aktuelle Konjunkturumfrage des ifo Instituts verdeutlicht, dass trotz Kurzarbeit in vielen Branchen ein massiver Jobabbau bevorsteht bzw. im Gange ist. Neben der Gastronomie ist dabei besonders die Zeitarbeit betroffen: in 57% der Betriebe wird Personal reduziert. Nach einer Umfrage zur Nutzung der Kurzarbeit des gleichen Instituts haben 83% der Personaldienstleister Kurzarbeit angemeldet. In diesem Zusammenhang fordert BAP-Präsident Sebastian Lazay die Politik einmal mehr auf, jetzt die starren Fesseln zu lockern, etwa die geltende Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.
Quelle: ifo Institut / BAP
Kommentare (3)
ich
12.05.2020 21:16 Uhr Antworten
Für Daimler und andere wäre eine Lockerung der Zeitarbeitsregeln auch sehr gut.
Hätte man überwiegend Zeitarbeiter im Betrieb, wäre ein Personalreduktion, ohne Abfindungen und Mitarbeitergespräche möglich, durch einaches abmelden, egal ob 10 oder 20 Jahre im Betrieb.
BAP-Präsident Sebastian Lazay hat nur eine Sorge, dass die Mitgliedsunternehmen ihre Beiträge nicht mehr entrichten können.
Markus
13.05.2020 16:54 Uhr Antworten
Die Argumentation hinkt etwas, zumal man die Abfindungen und Mitarbeitergespräche eben dann beim Personaldienstleister abwickeln müsste. Daimler hätte keine Kosten, der Personaldienstleister schon.
Die Höchstüberlassungsdauer ist völlig an der Sache vorbei beschlossen. Die Branche hatte einmal knapp über 1 Mio Beschäftigte und war auch ohne staatliches Eingreifen- dank Tarifverträgen- auf dem Wege zu einem seriösen Wirtschaftszweig. Traurig , dass die Politik in diesem Land immer meint mitmischen zu müssen, sobald etwas in die richtige Richtung läuft.
ich
17.05.2020 10:58 Uhr Antworten
Ihre Argumentation ist nicht ausreichend.
Wie sieht denn so eine Abfindung aus? Diese wäre vergleichbar, mit der Urlaubs und Weihnachtsgeld Regelung?
Der Daimler Standort wird nicht geschlossen, die kleine Zeitarbeitsfirma vielleicht schon, aus magel an Aufträgen und bei Insolvenz sieht es schlecht für den Zeitarbeiter aus, siehe Zeitkonto / Lohn / Urlaub.
Die Höchstüberlassungsdauer wurde wieder eingeführt wegen massivem Missbrauch der Verleiher und damit wird auch das Urteil des EUGH berücksichtigt.
Die Überlassung erfolgt steht vorübergehend.
Ich finde, die Zeitarbeit muss mindestens genauso reguliert werden, wie die Branche der Immobilienmakler.