Bürokratieentlastungsgesetz: iGZ fordert Textform für AÜ-Vertrag
06.09.2023
Bundesjustizminister Buschmann will mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz Bürokratie abbauen. Dafür wurde nun ein "Eckpunktepapier" beschlossen. Einer der Kernpunkte der Neuregelungen soll die Aufhebung zahlreicher Schriftformerfordernisse werden, wofür künftig die "elektronische Form" die Regelform werden soll. Der iGZ hat sich in diesem Zusammenhang mit weitergehenden Forderungen an das Ministerium gewandt, um das Schriftformerfordernis für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag durch die Textform zu ersetzen.
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