Bundeskabinett beschließt Ersetzung der Schrift- durch die Textform für AÜ-Verträge
19.06.2024
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Schriftform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Kundenbetrieben und Zeitarbeitsunternehmen durch die Textform zu ersetzen.
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