Ersetzung von Schrift- durch Textform passiert Bundesrat
25.10.2024
Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV hat als letzte Hürde den Bundesrat passiert. Bestandteil des Gesetzes ist auch der Ersatz der Schrift- durch die Textform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Kundenbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen. Als finaler Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten muss die AÜG-Änderung nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die AÜG-Änderung ab Anfang Januar 2025 in Kraft treten wird. Bis dahin gilt jedoch noch die bisherige Regelung.
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