HK2: Umgang mit der Höchstüberlassungsdauer im neuen AÜG
21.12.2016
Die Kanzlei HK2 befasst sich auf ihrer Homepage in einem ausführlichen Artikel mit der gesetzlichen Neuregelung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate. Der Artikel erläutert umfassend, wie mit der Neureglung, die für viele Firmen ein Problem darstellt, umzugehen ist und zeigt alternative Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Quelle: Kanzlei HK2