Weihnachtsgeld in der Zeitarbeit selbstverständlich
16.12.2016
Längst nicht alle Arbeitgeber bezahlen Weihnachtsgeld, fand das Onlineportal gehalt.de in einer Studie heraus. Besser geht es da allen Zeitarbeitskräften, die nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk entlohnt werden: Denn der Tarifvertrag sichert allen Beschäftigten, die schon länger als sechs Monate dabei sind, nicht nur Weihnachts-, sondern auch noch Urlaubsgeld zu. Und das gilt für fast alle Zeitarbeitskräfte, denn keine andere Branche hat eine so hohe Tarifdeckung wie die Zeitarbeit. Über 99% der Beschäftigten werden hier nach Tarif bezahlt und haben damit Anspruch auf die Sonderzahlungen.
Anmerkung: das gleiche trifft auf den Tarifvertrag BAP-DGB zu - in beiden Tarifen ist ein einheitliches Weihnachtsgeld zwischen 150 und 300 Euro festgeschrieben.
Quelle: iGZ