OLG Naumburg: CGZP-Nachforderungen: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenz des Zeitarbeitsunternehmens
02.11.2016
Das OLG Naumburg hat in einer aktuellen Entscheidung (10 U 19/15) eine persönliche Haftung des Geschäftsführers eines insolventen Zeitarbeitsunternehmens im Zuge einer CGZP-Nachforderungen verneint. Eine höchtsrichterliche Entscheidung zu diesem Thema steht noch aus. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Blog von RA Bissels.
Quelle: Blog RA Bissels