Bundestags-Gutachten sieht auch mit neuem Gesetz Missbrauchs-Möglichkeiten für Leiharbeit
21.10.2016
Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kann auch mit den aktuellen, in der Beschlussphase befindlichen, Gesetzesänderungen ein Missbrauch von Leiharbeit nicht ausgeschlossen werden. Die Gutachter machen insbesondere darauf aufmerksam, dass sowohl equal-pay als auch Höchstüberlassungsfristen durch „Karussell-Gestaltungen“ und Rotationen unterlaufen werden können. „Im Ergebnis wird es nach dem Gesetzesentwurf möglich bleiben, Arbeitsplätze langfristig mit Leiharbeitnehmern zu besetzen" zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem Gutachten. Und weiter: "[...] wird die betriebliche Praxis zeigen müssen, inwieweit die Regelungen des Änderungsentwurfs Umgehungen des Equal Pay tatsächlich verhindern."
Anmerkung: In der Entstehungsphase des Gesetzentwurfes gab es heftige Diskussionen, ob bspw. die Höchstüberlassungsdauer arbeitsplatz- oder arbeitnehmerbezogen gestaltet werden soll. Letztlich entschied sich die Politik aus mehreren Gründen für eine arbeitnehmerbezogene Fristenberechnung.
Quelle: Süddeutsche Zeitung / Focus