Bundesregierung thematisiert Equal Pay
07.10.2016
Im Rahmen der AÜG-Reform wurde bisher häufig die fehlende Definition von Equal Pay bemängelt. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen antwortete die Bundesregierung, dass damit das Entgelt bezeichnet wird, das vergleichbare Arbeitnehmer erhalten.
Damit sind alle Bruttovergütungsbestandteile, die sich aus Anlass des Arbeitsverhältnisses ergeben, gemeint. Dazu gehören beispielsweise Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Zuschläge und vermögenswirksame Leistungen.
Weiterhin bekräftigt die Bundesregierung, dass auch zukünftig nach neun Monaten von Equal Pay abgewichen werden kann, insofern Branchenzuschlagstarife Anwendung finden.
Die komplette Antwort der Bundesregierung steht als Download über die iGZ-Seiten bereit.
Quelle: iGZ