Behandlung des Arbeitszeitkontos bei einsatzfreien Zeiten weiterhin ungeklärt
04.10.2016
Die Kanzlei Templin & Thieß führt in einem aktuellen Beitrag aus, dass die derzeitigen Regelung zur Behandlung des Arbeitszeitkontos von Zeitarbeitnehmern nach den Tarifverträgen in der Leih-/Zeitarbeit weiterhin ungeklärt ist.
Demnach haben mehrere Landgerichte entschieden, dass das Arbeitszeitkonto für einsatzfreie Zeiten mit Minusstunden belastet werden darf, das Bundesarbeitgericht in seinem Urteil vom 16.04.2014 – 5 AZR 483/12 jedoch ausführt, dass das Beschäftigungsrisiko des Personaldienstleisters nicht auf den Zeitarbeitnehmer abgewälzt werden dürfe und es einen als Verstoß gegen § 11 Abs 4 Satz 2 AÜG darstelle.
Die Kanzlei Templin & Thieß empfiehlt daher, die derzeitige Rechtsunsicherheit in den laufenden Tarifverhandlungen aufzurufen und eine Klarstellung zu erwirken.
Quelle: Templin & Thieß Rechtsanwälte