Branchenzuschläge in Kontraktlogistik
08.08.2016
Die Zuordnung der Geltungsbereiche von Branchenzuschlagstarifen ist nicht immer einfach, und oft sind die Grenzen fließend. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen etwa versagte in einem Urteil (15 Sa 46/15) einen Zahlungsanspruch im Bereich der Kontraktlogistik. Im vorliegenden Fall wurde erfolglos auf Zahlung von Branchenzuschlägen (TV BZ ME) in der Automobilindustrie geklagt. In diesem Zusammenhang macht die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit auf eine Vereinbarung vom Anfang des Jahres aufmerksam, in welcher IG Metall und Verdi die Tarifzuständigkeit für Unternehmen der industriellen Kontraktlogistik geklärt haben. Das Thema beschäftigt Anfang 2017 auch das Bundesarbeitsgericht.
(Quelle: iGZ / Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit)