Weniger Bürokratie in Zeitarbeitsunternehmen durch neues Gesetz
04.08.2016
Das Kabinett hat das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Durch u.a. kürzere Aufbewahrungsfristen und weniger Belege soll die Wirtschaft von Aufwand in Millionenhöhe entlastet werden. Besonders zugute kommen soll die aktuelle Novelle kleinen bis mittleren Unternehmen. Hauptzielgruppe sind Firmen mit zwei bis drei Mitarbeitern - in der Zeitarbeitsbranche wären das nach Berechnungen des iGZ 2.323 reine Zeitarbeitsunternehmen und 36.040 Mischbetriebe, insgesamt folglich 38.363 Unternehmen der Branche. Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
(Quelle: iGZ)