AÜG-Novelle kommt im September in den Bundestag
19.07.2016
Die AÜG-Novelle soll am 22. September in den Bundestag eingebracht werden. Hiernach folgen die Ausschussberatungen, inklusive einer öffentlichen Anhörung. In dieser Phase wird auch der iGZ seine Positionen im Sinne seiner Mitglieder weiterhin nachdrücklich vertreten. Jana Schimke, für die CDU im Ausschuss Arbeit und Soziales, zeigte auf dem iGZ-Mitgliedertreffen Berlin-Brandenburg Gesprächsbereitschaft: Insbesondere der weite Entgeltbegriff, die harten Sanktionsdrohungen auch bei Fahrlässigkeit und die Ungleichbehandlung von tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Unternehmen seien ein Dorn im Auge. In der Parlamentarischen Sommerpause werde die CDU-Fraktion Material aus der Praxis sammeln und Änderungen im Gesetz anstreben. Schimke rief den iGZ und seine Mitglieder auf, den Politikern Praxisbeispiele zur Verfügung zu stellen, die in der Diskussion berücksichtigt werden könnten.
(Quelle: iGZ)