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15-Monatsgrenze soll fallen - Gesetzentwurf geht in finale Abstimmung

15.04.2016

Wie bereits im Ansatz berichtet, haben sich führenden Politiker der Koalitionsparteien auf einige Maßnahmen geeinigt, von denen mindestens zwei die Zeitarbeitsbranche betreffen. So soll alsbald die Sperrfrist von derzeit 15 Monaten, in der Asylbewerber nicht in der Zeitarbeit beschäftigt werden dürfen, fallen. Damit würde dann für die Zeitarbeit - wie für alle anderen Branchen - nur noch eine Sperrfrist von 3 Monaten gelten. Außerdem soll der Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit nun doch unverändert in die Ressortabstimmung gehen. Dies war zuletzt am Widerstand der CSU gescheitert. Insofern wird es mit großer Wahrscheinlichkeit einige weitere Regulierungen zum 01.01.2017 für die Branche geben. Wie diese konkret aussehen, ist jedoch noch nicht gänzlich final, denn die CSU hat sich ausbedungen, dass die Spitzen der Koalition noch einmal über das Gesetz beraten, bevor es endgültig beschlossen wird. SPD-Chef Gabriel liess zudem wissen, dass offene Fragen gemeinsam mit den Interessenvertretern der Arbeitgeber und -nehmer nochmals beraten werden sollen. Insfoern sind "last-minute"-Änderungen nicht ausgeschlossen. (Quelle: sueddeutsche.de / iGZ / BAP )

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