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VBG-Prämie: Abgabe bis 11. Februar

10.02.2016

Im letzten Jahr hat die VBG ein neues Prämienverfahren eingeführt, womit auch und vor allem Zeitarbeitsunternehmen, die in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investiert haben, honoriert werden sollen. Am Donnerstag, 11. Februar, endet nun die Frist für die Abgabe des Prämienantrags inklusive der Nachweise der Investition. Das VBG-Prämienverfahren beruht maßgeblich auf dem Engagement des stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden Martin Gehrke, der sich bereits seit der Gründung des iGZ sowohl für die Optimierung der Versicherungsvorgänge als auch für eine gerechtere Prämierung der Zeitarbeitsunternehmen bei der gesetzlichen Unfallversicherung einsetzt. „Ziel“, so Gehrke, „ist es, mit Hilfe dieses Prämienverfahrens einen finanziellen Anreiz für verstärkte Investitionen der Zeitarbeitsunternehmen in den Arbeitsschutz zu setzen.“ Konkret werden dabei im „Prämienkatalog Zeitarbeit“ unter anderem folgende Maßnahmen genannt: Gehörschutzotoplastiken und Korrektionsschutzbrillen, bei kostenfreier Bereitstellung für den Mitarbeiter: 40 Prozent Zuschuss der VBG zu den Anschaffungskosten; Wiederholungs-/Wirksamkeitsbegutachtung AMS (oder gleichwertiges System) der VBG: 4.000 € Prämie; Sprachförderung im Bereich Arbeitsschutz: 40 Prozent Zuschuss zu den Investitionskosten. „Ein zusätzlicher wichtiger Punkt dabei ist die wesentliche Vereinfachung des Verfahrens. Hier finden Sie weitere Informationen zum VBG-Prämienprogramm (Quelle: iGZ)

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