BA fasst Infos zur Beschäftigung von Flüchtlingen zusammen - Praktika bedarf keiner Zustimmung
05.02.2016
Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Homepage Informationen zur Beschäftigung von Flüchtlingen zusammengefasst. Die Seite bietet einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen und bietet Informationen für potentielle Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang weist der iGZ darauf hin, dass Zeitarbeitsunternehmen Flüchtlingen den ersten Zugang zum Arbeitsmarkt über ein Betriebspraktikum ermöglichen können. Dies sei auch ohne Zustimmung der BA möglich, sofern das Mindestlohngesetz keine Anwendung finde. Auch zu diesem Thema finden Interessierte weitergehende Informationen auf der Website der BA.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit / iGZ)