Bundessozialgericht zu CGZP-Nachforderungen
17.12.2015
Das Bundessozialgericht hat über Nachforderungen der Sozialversicherung für Anwender des ungültigen CGZP-Tarifvertrages entschieden. Dabei stellte das Gericht grundsätzlich klar, dass Nachforderungen auch für die Zeit vor der gerichtlichen Feststellung, dass der CGZP-Tarifvertrag ungültig ist, rechtens sind und sich Personaldienstleister nicht auf Vertrauensschutz berufen können. In der Sache hat das Gericht aber nicht final entschieden und fordert von der Vorinstanz die Beteiligung aller betroffenen Beschäftigten (!) und Sozialversicherungsträger am Verfahren. Die von vielen erwartete (oder zumindest erhoffte) abschließende Klärung nahm das Gericht somit nicht vor. Vielmehr wird sich die Klärung in allen offenen Fällen deutlich aufwendiger gestalten.
(Quelle: Bundessozialgericht / Kanzlei HK2)